Die BehindertenVERTRAUENsperson
Vom „Vertrauensmann“ bis zur Bezeichnung als „Behindertenvertrauensperson“ (BVP) vergingen mehr als 40 Jahre. Damals noch als „beratende Stimme“ eingesetzt, diskutiert, verhandelt und kämpft die BVP heute für die Rechte und den Schutz von begünstigten behinderten Personen in den Betrieben.
Wurde eine Vertretung für die begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen in den Betrieben anfänglich noch nominiert, so wird sie seit 1969 gewählt. Seit 1975 wird die Wahl der BVP am Beispiel der Betriebsrats-Wahlordnung durchgeführt. Verantwortung und Einfluss der Behindertenvertrauensperson sind mit den Jahren stark gewachsen.
Wer kann BVP werden?
Aus mindestens fünf begünstigten behinderten Beschäftigten, die dauerhaft im Betrieb angestellt sind, kann eine BVP gewählt werden. Diese muss am Tag der Wahl und der Wahlausschreibung im Betrieb beschäftigt sein, und das seit mindestens sechs Monaten. Zusätzlich muss sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Starke Partnerin
In Zusammenarbeit mit Arbeitgeber:in und mit Unterstützung des Betriebsrats ist die BVP heute dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und vor allem gesundheitlichen Interessen der begünstigten Behinderten eines Betriebes zu wahren. Einige Hilfen durch den Gesetzgeber, auf die eine BVP in Ausübung ihrer Tätigkeit ebenfalls zurückgreifen kann, sind z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) oder die tätigkeitsspezifischen Verordnungen (Bildschirmarbeitsverordnung etc.).
Die Gesundheit – unser wichtigstes Gut
Lohnarbeit soll es uns ermöglichen, unser Leben zu finanzieren. Sie gibt uns Kaufkraft und macht uns unabhängig. Sie soll uns aber in keinem Fall krank machen. Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung zählen zu den vulnerablen Gruppen der Arbeitswelt. Damit es zu keiner Verschlechterung einer Behinderung oder Krankheit durch Arbeit kommt, müssen Betriebe daher im Speziellen für diese Arbeitnehmer:innen Sorge tragen. Geht es um gesunde Arbeit oder die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes einer begünstigten behinderten Person, kann sich diese vertrauensvoll an die BVP im Betrieb wenden. Zusammen mit ihr werden Lösungen und notwendige Schritte besprochen und eingeleitet. Präventivdienste – wie Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner:innen oder Arbeits- und Organisationspsycholog:innen – helfen im Bedarfsfall, die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten.
Behinderung und Erkrankung
Behinderung ist nie gleich! Behinderung ist auch nicht immer sichtbar. Chronische Erkrankungen wie Krebs oder Multiple Sklerose werden, je nach Schweregrad, auch als Behinderung anerkannt.
Weitere Informationen zu den Themen Behinderung und gesunde Arbeit bekommt man von der BVP im Betrieb. Für den Fall, dass es keine BVP gibt, kann man sich mit Fragen oder Anliegen an die Präventivfachkräfte, den Betriebsrat oder die Expert:innen des Chancen Nutzen Büros im ÖGB wenden.