Besser beteiligt: Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen
ArbeitnehmerInnenschutz ist Verantwortung der ArbeitgeberInnen. Im Betrieb sollten aber auch die Menschen gehört werden, die von Gefahren und Maßnahmen direkt betroffen sind: die ArbeitnehmerInnen. Durch Mitbestimmung kommen ArbeitgeberInnen das Wissen und die Vorschläge der ArbeitnehmerInnen, die tagtäglich vor Ort sind, zugute. Gemeinsames Interesse ist, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Nicht weggeredet werden kann, dass es auch Interessengegensätze zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gibt.
Gut vertreten
Wie kann für ArbeitnehmerInnen gewährleistet sein, dass sie gehört werden? Das mag manchmal im direkten Gespräch zwischen einem Arbeitnehmer und seiner Arbeitgeberin möglich sein. Die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz und das hierarchische Ungleichgewicht hält ArbeitnehmerInnen oft davon ab, Heikles anzusprechen. Dazu gibt es von Gesetzes wegen VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen: Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) haben eine besondere Funktion auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Und Betriebsräte (BR) bzw. Personalvertretung haben umfassende Mitwirkungsrechte, auch im ArbeitnehmerInnenschutz. BR und SVP sollen zusammenarbeiten und sich gegenseitig über ihre Aktivitäten informieren.
Sicherheitsvertrauenspersonen
In Betrieben mit mindestens elf ArbeitnehmerInnen sind SVP sowie deren Aus- und Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben. Die SVP hat die Aufgabe, wachsames Auge im Betrieb zu sein und ArbeitgeberInnen Mängel zu melden. Sie ist aber auch Drehscheibe für Informationen zwischen Belegschaft, BR, ArbeitgeberInnen und den Präventivdiensten. SVP werden von ArbeitgeberInnen bestellt, der BR muss zustimmen. Damit ist sichergestellt, dass die SVP auch das Vertrauen der Belegschaft genießt. Denn in der Funktion als SVP sollen die Interessen der KollegInnen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz vorangebracht werden. Dazu haben SVP einige Rechte: von ArbeitgeberInnen angehört zu werden, Zutritt zu allen Räumen, Zugang zu Unterlagen, Maßnahmen zu verlangen etc. Wenn SVP ihre wichtige Aufgabe erfüllen und ArbeitgeberInnen Mängel im ArbeitnehmerInnenschutz melden, darf ihnen das nicht angekreidet werden. Vielmehr muss ArbeitgeberInnen bewusst sein, dass das eine Unterstützung ist, um ihre Pflichten zu erfüllen und Schäden zu vermeiden. Die Rolle der SVP hat aber auch ihre Grenzen. Es gibt zwar einen gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsschutz von SVP, dieser ist freilich auf die Ausübung dieser Funktion eingeschränkt.
Besser dran mit Betriebsrat
Der BR hat hingegen einen umfassenden Kündigungs- und Entlassungsschutz und weitergehende Rechte als die SVP. Ein BR ist in jedem Betrieb mit mindestens fünf stimmberechtigten ArbeitnehmerInnen zu wählen. Wird kein BR eingerichtet, bringen sich ArbeitnehmerInnen um viele Vorteile. BR haben nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) soziale, personelle und wirtschaftliche Mitbestimmungsrechte (z. B. Abschluss von Betriebsvereinbarungen). Die allgemeinen Befugnisse des BR umfassen die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, Intervention, Information und regelmäßige Beratung. § 92a ArbVG sieht spezifische Rechte des BR zwecks Sicherheit und Gesundheitsschutz vor. So ist die Bestellung der Präventivfachkräfte ohne seine Zustimmung rechtsunwirksam. ArbeitgeberInnen haben eine Bringschuld bei Informationen wie z. B. Grenzwertüberschreitungen im Betrieb sowie behördlichen Vorschreibungen.
Die „Gesunde Arbeit“ wollte von zwei GewerkschaftsvertreterInnen wissen: Warum sollten sich BR mit dem Thema ArbeitnehmerInnenschutz beschäftigen? Isabel Koberwein (GPA-djp) meinte: „Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und die Humanisierung der Arbeit sind gewerkschaftliche Kernthemen. Auf der betrieblichen Ebene sind die BetriebsrätInnen dabei die HauptakteurInnen.“ Und Peter Traschkowitsch (vida) musste auch nicht lange überlegen: „Das Thema ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsratsarbeit.“ Welche Mitspracherechte des BR punkto ArbeitnehmerInnenschutz sind in der Praxis am wichtigsten? Für Koberwein sticht aus der Fülle von Themen heraus: „Besondere Bedeutung kommt insgesamt sicher der Überwachung und Kontrolle zu, z. B. von Arbeitszeitaufzeichnungen. Die Mitwirkungsrechte des BR erweisen sich auch als essenziell für die effektive Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung.“ Traschkowitsch: „Der BR hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ArbeitgeberInnen auf Gefahrenquellen und Missstände hinzuweisen und mit ihnen über deren Abstellung zu beraten. Regelungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, können eben durch Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Ein praktisches Beispiel: Wenn es darum geht, dass im Betrieb neue Technologien eingeführt werden sollen oder wenn es um passende Schutzausrüstungen für MitarbeiterInnen geht, muss der BR von ArbeitgeberInnen bereits bei der Planung miteinbezogen werden.“
Übrigens: Gewerkschaften und Arbeiterkammern sind AnsprechpartnerInnen für Fragen von BR und SVP.
Die Gewerkschaften beraten von der Gründung eines BR bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen: www.betriebsraete.at
Praktische Unterstützung für BR durch die Gewerkschaftsinitiative „Tatort Arbeitsplatz. Gib der Gewalt im Job keine Chance!“: www.tatortarbeitsplatz.at