Betriebliche Mitbestimmung bringtʼs
Studien zeigen auf: In Unternehmen mit Betriebsrat ist die Arbeitszufriedenheit höher, die Beschäftigten verdienen durchschnittlich mehr. Auch die Beschäftigungsverhältnisse sind stabiler. BetriebsrätInnen wirken ausgleichend und vermindern die Kluft zwischen Unten und Oben (IFES, 2006).
Auch für die Qualität der Arbeit sind BetriebsrätInnen ein Plus: Negative betriebliche Entwicklungen, wie zunehmender Zeitdruck oder ein schlechter werdendes Betriebsklima, werden durch einen kraftvollen Betriebsrat abgefedert. Positive Entwicklungen – wie die verbesserte Gleichstellung von Frauen oder die Erhöhung von Investitionen in Personal – werden gefördert (IFES, 2015).
ArbeitgeberInnen setzen mit gelebter betrieblicher Mitbestimmung ebenso auf das richtige Pferd: So ist in Betrieben mit Betriebsrat die Personalfluktuation um ca. 7 bis 10 Prozent geringer, die Produktivität in etwa um 6 Prozent höher und die Ertragslage rund 10 Prozent besser (Dilinger, 2003).
Mitbestimmung im Sicherheits- und Gesundheitsschutz stärken
Beim Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind Betriebsrat bzw. Personalvertretung eine Fixgröße. Praxisnah fördern sie die Umsetzung der (oft lebens-)wichtigen Schutzbestimmungen. Die Rechnung stimmt: bessere betriebliche Schutz- und Gesundheitsstandards für die Beschäftigten bei vermehrter Rechtssicherheit für die ArbeitgeberInnen.
Heute gilt es, unsere Schutzstandards zukunftsfit für die Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen zu machen – hierzu braucht es starke Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen betrieblicher Mitbestimmung ist seit Jahren überfällig. Vor allem bei Schlüsselthemen wie betrieblicher Prävention und menschengerechter Arbeitsgestaltung ist nun Handeln angesagt: Die gesetzliche Verankerung von erzwingbaren Betriebsvereinbarungen zu lebenphasengerechtem Arbeiten, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zur Mobbing- und Gewaltprävention wären hier ein erster Schritt.
Aktiv einbringen statt mitschwimmen
Betriebliche Mitbestimmung ist das Herzstück der sozialpartnerschaftlichen Interessendurchsetzung im Unternehmen, (Interessen-)Konflikte durch Dialog und Mitentscheidung zu lösen ist das Ziel. Wir alle sind gefordert uns einzubringen – aktiv gemeinsam gestalten statt allein schwimmen. Denn eines muss uns allen klar sein: Gelebte Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe, egal ob inner- oder überbetrieblich gelebt, sichert auch in stürmischen Zeiten unseren wichtigen sozialen Frieden.