Gesunde Arbeit

Beleuchtung und Belichtung

Unter Beleuchtung versteht man die Aufhellung eines Raums mit künstlichem Licht. Hingegen wird unter Belichtung der von außen kommende Tageslichteinfall durch Lichteintrittsöffnungen wie beispielsweise Fenster oder Lichtkuppeln verstanden.

Sind Arbeitsräume künstlich zu beleuchten?
Arbeitsräume sind künstlich zu beleuchten, außer die Nutzungsart des Raumes steht dem entgegen (z.B. Fotolabor). Für die Allgemeinbeleuchtung hat die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux zu betragen.  Die Arbeitsplätze sind zusätzlich zu beleuchten, wenn es die jeweilige Sehaufgabe und die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz erfordern.

Worauf ist bei künstlicher Beleuchtung zu achten?
Arbeitsräume sind möglichst gleichmäßig und farbneutral künstlich zu beleuchten. Die Leuchten sind so auszuwählen und anzuordnen, dass große Leuchtdichten, große Leuchtdichteunterschiede, Flimmern, stroboskopische Effekte sowie direkte und indirekte Blendung vermieden werden.

Natürliche Belichtung
Wenn es der Arbeitsvorgang nicht ausschließt, (z.B. Fotolabor) müssen Arbeitsräume natürlich belichtet werden. Das heißt, die Fläche der Fenster, Oberlichten oder Lichtkuppeln muß mindestens 10%, die Sichtverbindung in Augenhöhe mindestens 5% der Fußbodenoberfläche betragen. Nachteiliges direktes Einwirken von Sonnenlicht ist zu vermeiden.

Sie müssen darüber hinaus mit einer ausreichend dimensionierten Beleuchtung versehen sein, die so anzuordnen ist, dass ein ausgewogener Kontrast zwischen Bildschirmgerät und Arbeitsumgebung gewährleistet wird. Vor allem während der Wintermonate sowie bei Abend- und Nachtarbeit hat die Beleuchtung für ausreichende Lichtverhältnisse zu sorgen. Die sehkraftbedingten Bedürfnisse der Arbeitnehmer sind zu berücksichtigen.

Weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre "Gefahren erkennen - Gefahren vermeiden".

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