Gesunde Arbeit

Mehr Platz am Arbeitsplatz!

„Um effizient, sicher und gesund arbeiten zu können, werden ausreichend große Arbeitsräume mit entsprechend gestalteten Arbeitsplätzen benötigt“, so Dipl.-Ing. Ernst Piller, Leiter der Abteilung 2 – Technischer ArbeitnehmerInnenschutz im Zentral-Arbeitsinspektorat. Gesunde Arbeit sprach mit ihm über die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten.
Dipl.-Ing. Ernst Piller
Ernst Piller: „Nur bei einer ausreichenden Raumhöhe kann sich der Mensch wohlfühlen.“
Ernst Piller Dipl.-Ing. Ernst Piller
Ernst Piller mit Hildegard Weinke Ernst Piller: „Nur bei einer ausreichenden Raumhöhe kann sich der Mensch wohlfühlen.“

Sie sind im Zentral-Arbeitsinspektorat für den technischen ArbeitnehmerInnenschutz zuständig. Was sind Ihre Aufgabengebiete?
Unser Aufgabengebiet ist vielfältig und erstreckt sich, um nur ein paar Beispiele zu nennen, von den Arbeitsstätten über Maschinen und Werkzeuge zum Lärm, von dort weiter zu den technischen Gasen und wieder weiter zur Ergonomie, um bei den elektromagnetischen Feldern und Wellen zu landen. Wir haben in meiner Abteilung zwar alle unsere Fachgebiete, müssen aber doch technische Generalisten sein, weil die Aufgabenstellungen so unterschiedlich sind. Das ist aber auch das Reizvolle an dieser Arbeit.

Die Urfassung der Arbeitsstättenverordnung stammt aus dem Jahr 1998. Sind die Vorschriften überhaupt noch zeitgemäß?
Die Arbeitsstättenverordnung ist in ihrer grundsätzlichen Zielsetzung durchaus zeitgemäß, weil sie neben technischen Anforderungen an die Unfallverhütung, wie z. B. die Regelungen zur Sicherung gegen Absturz auch den Brandschutz, die Erste Hilfe, aber auch die menschengerechte und menschenwürdige Gestaltung der Gebäude und Räume zum Ziel hat. Besonders hervorheben möchte ich das gut abgestimmte System der einzelnen Bestimmungen, wie z. B. bei den Anforderungen an Arbeitsräume. Die lange Erfahrung, die wir mit dieser Verordnung haben, lässt natürlich schon den einen oder anderen Anpassungsbedarf erkennen, dazu kommen auch noch Anpassungen an das Baurecht, also die OIB-Richtlinien, wobei wir aber hier 2017 schon einen großen Schritt des Abgleichs vollzogen haben.

Das Sommerthema war die große Hitze. Zeitweise waren die extremen Temperaturen in Arbeitsräumen nicht auszuhalten. Welche Lösungen braucht es, um den Sommer gesund in der Arbeit zu überstehen?
Die Arbeitsstättenverordnung hat physiologisch korrekte Werte für die Raumtemperatur und Luftbewegung in Abhängigkeit von der Schwere der Arbeit definiert. In der warmen Jahreszeit gelten allerdings die Höchsttemperaturen in Arbeitsräumen nur dann, wenn eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden ist. Wenn keine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden ist, „müssen sonstige Ma߬nahmen ausgeschöpft werden, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen“. Es ist allerdings nicht mit Zahlenwert geregelt, wie weit diese Temperaturabsenkung gehen soll oder muss bzw. welche Höchsttemperatur einzuhalten oder zumindest anzustreben ist. Es besteht nach derzeitiger Rechtslage keine Verpflichtung, eine Klimaanlage einzubauen oder Klimageräte zur Verfügung zu stellen. Was kann also getan werden? Wir empfehlen organisatorische Lüftungsmaßnahmen, wie Durchlüftung morgens, abends und wenn möglich nachts bzw. Betrieb der mechanischen Lüftung auch in den Nacht- oder Morgenstunden oder den Einbau von Vordächern, Rollläden und die Abschattung von Fenstern mit Jalousien oder Rollos. Welche Maßnahme nun konkret die zielführende ist, bleibt dem Betrieb überlassen, ist also Thema der Arbeitsplatzevaluierung.

Aus unserer Beratung wissen wir: Schlechte Arbeitsstätten können krank machen. Sie entsprechen nicht den Schutzvorschriften. Welche Mängel sind Ihnen ein Dorn im Auge?
Ich möchte das nicht auf Ebene einzelner Vorschriften beantworten, sondern allgemein: Um effizient, sicher und gesund arbeiten zu können, werden ausreichend große Arbeitsräume mit entsprechend gestalteten Arbeitsplätzen benötigt. Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz, wie die Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen, ist ebenso wichtig wie die ungehinderte Erreichbarkeit von Schränken, Türen und Fenstern oder die gefahrlose Bewegung zwischen Maschinen und Geräten.

Hingegen kann es negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, Gesundheit und Arbeitszufriedenheit haben, wenn zu viele ArbeitnehmerInnen auf zu engem Raum arbeiten oder Arbeitsplätze räumlich beengt und zugestellt sind. Bei größeren Büros sorgt z. B. eine zu dichte Besetzung auf einer verhältnismäßig geringen Fläche für Stress und Lärm.

Bewegungsfreiheit und genügend Ablageflächen vermeiden Stolperunfälle oder Verletzungen am Mobiliar und bieten im Sinne der Gesundheitsförderung die Chance zu einem „bewegten“ Arbeitstag.
Eine zu geringe Raumhöhe bzw. generell eine zu geringe Raumgröße führt zu einem Gefühl des Eingeengtseins, das vermehrt Stress auslösen kann. Nur bei einer ausreichenden Raumhöhe kann sich der Mensch wohlfühlen.


Was raten Sie bei Übernahme einer bestehenden Arbeitsstätte? Wo liegen Ihrer Erfahrung nach dabei die größten Fehler?
Bei Übernahmen bestehender Arbeitsstätten stellen wir leider oft fest, dass seitens der ArbeitgeberInnen nicht schon im Vorfeld überlegt wird, ob die Arbeitsstätte für den Betriebszweck überhaupt geeignet ist. So ist es nicht immer möglich, einen Gastronomiebetrieb in einem ehemaligen Geschäftslokal zu betreiben, weil Basisanforderungen wie Raumhöhe oder Lüftung der Arbeitsräume nicht passen. Leider sind das oft auch Probleme, die de facto nicht sanierbar sind oder nur mit großem Aufwand, was aber wieder den kaufmännischen Erfolg infrage stellt. Wir empfehlen daher, jedenfalls vor Unterschrift unter einen Miet- oder Pachtvertrag, anhand vorhandener Unterlagen, wie z. B. Baugenehmigung, Betriebsanlagengenehmigung, zu prüfen, was für die Arbeitsstätte gilt bzw. wofür sie genehmigt gewesen ist. Bei einem Neubau sollte es theoretisch weniger Probleme geben als bei Übernahme einer bestehenden Arbeitsstätte. Jede Planung muss sich aber notgedrungen nach den vorhandenen Gegebenheiten richten. Wir empfehlen daher immer, dass sich ArbeitgeberInnen in diesem Fall ans örtlich zuständige Arbeitsinspektorat oder an andere Auskunftsstellen wie die Wirtschaftskammern oder die Bezirksverwaltungsbehörden wenden. Viele Bezirksverwaltungsbehörden bieten Projekt- oder Bausprechtage an, wo sich ArbeitgeberInnen auch beraten lassen können.

Wir bedanken uns für das Gespräch!
Interview: Hildegard Weinke, AK Wien

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