Überlastungsmeldung – ein Instrument für die Prävention
Kaum eine Branche, die nicht über Personalmangel klagt. Die Beschäftigten in den Betrieben müssen die Personalknappheit ausgleichen und werden dabei stark belastet. Viele von ihnen überlegen, das Handtuch zu werfen. Laut Arbeitsklima Index zieht mehr als ein Viertel der Beschäftigten einen Jobwechsel in Erwägung! Dabei sind die rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor Überlastung eindeutig. Viele Arbeitgeber:innen nehmen die Vorschriften aber nicht ernst. Die Überlastungsmeldung soll sie an ihre Verantwortung erinnern und für Entlastung der Beschäftigten sorgen.
Rechtlicher Rahmen Überlastungsmeldung oder Gefährdungsanzeige – die Bezeichnung ist Geschmackssache. Tatsache ist: Das Gesetz kennt diese Begriffe nicht. Es gibt jedoch Vorgaben, die den Einsatz des Instruments nahelegen. So müssen Beschäftigte im Rahmen ihrer Treuepflicht die betrieblichen Interessen von Arbeitgeber:innen wahren. Ein Beispiel dafür findet sich etwa im § 15 Absatz 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes: „Arbeitnehmer haben jeden Arbeitsunfall, jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, und jede […] Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich […] zu melden.“ Arbeitgeber:innen haben also die Fürsorgepflicht, aber Beschäftigte müssen beim Arbeitnehmer:innenschutz mitwirken. Diese Mitwirkung beschränkt sich nicht nur auf technische Gebrechen. Auch schlechte Arbeitsorganisation und Personalmangel fallen in die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen und bedürfen der Mitwirkung der Belegschaft.
Führung heißt Verantwortung Durch Überlastung können Schäden entstehen – nicht nur für die Gesundheit. So kann etwa überlastetes Personal in der Pflege Fehler bei der Medikamentenausgabe machen oder übermüdete Staplerfahrer:innen können Arbeitsunfälle verursachen. Schaden abzuwenden liegt im Interesse von Arbeitgeber:innen. Es bedarf einer offenen Gesprächskultur, damit Beschäftigte ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können.
Instrument für die Prävention Die Überlastungsmeldung ist ein innerbetrieblicher Prozess, der die Verantwortung wieder dorthin spielt, wo sie hingehört: zu den Arbeitgeber:innen. Das erhöht den Handlungsdruck und kann präventiv wirken. Grundsätzlich kann jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer eine Überlastung an die Führungskraft melden. Es ist jedoch empfehlenswert, dies unter Beiziehung des Betriebsrates zu tun. Idealerweise sollte ein Ablaufsystem mit Zuständigkeiten etabliert werden, damit eine Meldung bei den Arbeitgeber:innen landen kann und sie den Handlungsauftrag aufgreifen können. Im Schadensfall kann die Verantwortung kaum auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Überlastungsmeldungen sollten schriftlich und in einheitlicher Form erfolgen. Betriebsrät:innen müssen dabei eine zentrale Rolle spielen.