Bedienstetenschutz
Der Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Bediensteten in Dienststellen des Bundes wird durch das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geregelt.
In den Ländern gelten für die Bediensteten in Dienststellen der Länder und Gemeinden die jeweiligen Landesbedienstetenschutzgesetze.