Die Evaluierung psychischer Belastungen wirkt und führt zu spürbaren Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen
Psychische Belastungen stellen eine zunehmend größere Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Zeitdruck, gefolgt von fehlenden positiven Rückmeldungen und fehlender Anerkennung, sehen sowohl Sicherheitsvertrauenspersonen als auch Betriebsratsvorsitzende als stärkste psychische Belastung im Arbeitsleben. Die Anzahl der Krankenstandsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen hat sich in Oberösterreich seit 2007 in etwa verdoppelt (2007: 11.419; 2016: 20.660), ein Trend, der oft bis zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt. Bei 26 Prozent der männlichen und 46 Prozent der weiblichen Bezieherinnen einer Invaliditätspension war die Ursache eine psychische Erkrankung. Bei den Frauen sind psychische Erkrankungen damit die häufigste Ursache für eine krankheitsbedingte Pension.
Durch die Evaluierung psychischer Belastungen, die seit Jänner 2013 verpflichtend ist, werden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen dahingehend bewertet, ob und wie sie sich auf die Beschäftigten auswirken. Und diese Evaluierungen wirken. Immerhin gab die überwiegende Mehrheit der Betriebsratsvorsitzenden an, dass nach der abgeschlossenen Evaluierung konkrete Maßnahmen in ihrem Betrieb entwickelt wurden. Im Unterschied dazu konnte unter den Sicherheitsvertrauenspersonen annähernd die Hälfte gar nicht sagen, ob Maßnahmen gesetzt worden waren.
69 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen und immerhin 52 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden sahen eine geringfügige oder sogar deutliche Reduktion der psychischen Belastungen durch die getroffenen Maßnahmen. Lediglich fünf Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen und elf Prozent der Betriebsratsvorsitzenden glauben, dass die Maßnahmen gar nicht zur Reduktion psychischer Belastungen geführt haben. Und 72 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden, die von konkreten Maßnahmen berichten, gaben auch an, dass im Betrieb nun offener über das Thema psychische Belastungen gesprochen werde. Im Vergleich dazu waren es nur 27 Prozent bei jenen, in deren Betrieben keine Maßnahmen getroffen worden waren, bzw. 45 Prozent bei denen, die nicht sagen konnten, ob es Maßnahmen gab oder nicht. Um das Potential der Evaluierung voll auszuschöpfen, ist daher die Entwicklung und konsequente Umsetzung von Folgemaßnahmen notwendig.
Dazu müssen Sicherheitsvertrauenskräfte und Betriebsräte schon bei der Evaluierung eine wichtige Rolle spielen. Die Hälfte der befragten Sicherheitsvertrauenskräfte fühlt sich aber eher wenig bis gar nicht eingebunden, bei den Betriebsratsvorsitzenden liegt dieser Anteil bei einem Drittel. Zu wünschen übrig lässt auch die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten: Nicht einmal die Hälfte der Sicherheitsvertrauenspersonen berichteten von der Einbindung von Arbeitspsychologinnen und -psychologen oder von externen ArbeitsmedizinerInnen. Von den Betriebsratsvorsitzenden waren es immerhin 70 Prozent.
„Die Evaluierung psychischer Belastungen ist wichtig und wirkt. Sie kann aber nur dann etwas zur psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beitragen, wenn die Ergebnisse nicht in der Schublade landen, sondern zu konkreten Verbesserungen führen“ sagt der AK-Präsident und fordert die stärkere Einbindung von Sicherheitsvertrauenskräften und Betriebsräten in den Evaluierungsprozess.