Gesunde Arbeit

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Eine ambitionierte Umsetzung des neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2022–2030 muss dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen vorfinden.
Das Arbeitsumfeld ist so zu gestalten, dass alle Betriebsbereiche von allen Arbeitnehmer:innen barrierefrei genutzt werden können.
Frau im Rollstuhl wartet auf Lift Das Arbeitsumfeld ist so zu gestalten, dass alle Betriebsbereiche von allen Arbeitnehmer:innen barrierefrei genutzt werden können.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN BRK) ist ein internationales, rechtsverbindliches Instrument, in dem Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind. Dazu zählen
  • das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
  • die Sicherstellung von angemessenen Vorkehrungen am Arbeitsplatz,
  • Programme für fachliche und berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg,
  • Bewusstseinsbildung und Anerkennung von Fertigkeiten, Verdiensten und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen. 
Nationaler Aktionsplan Behinderung I und II
In Österreich ist das Übereinkommen am 26. Oktober 2008 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der UN-BRK wurde im Jahr 2012 der erste Nationale Aktionsplan Behinderung 2012–2020/2021 (NAP Behinderung I) und nach Auslaufen des NAP Behinderung I der NAP Behinderung II 2022–2030 beschlossen. Auch hier ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zentrales Ziel. Durch frühzeitige, präventive Maßnahmen – vor allem bei älteren Beschäftigten und bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – sollen Behinderungen und chronische Erkrankungen verhindert werden. Neben der Sensibilisierung bezüglich Gesundheit und Prävention und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit sind zusätzlich folgende Maßnahmen vorgesehen: 
  • Menschen mit Behinderungen ausdrücklich in die betriebliche Gesundheitsförderung miteinbeziehen 
  • fit2work evaluieren und weiterentwickeln 
  • Erfordernisse der Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) unter Einbindung der Behindertenorganisationen erweitern 
  • Thema Barrierefreiheit in die Grundausbildung der Arbeitsinspektion integrieren
Sichere und gesunde Arbeitsplätze für alle
Die UN-BRK verpflichtet Österreich zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Der gesetzlich verpflichtende Arbeitnehmer:innenschutz soll das Schutzziel gewährleisten und sichere, gesunde Arbeitsplätze für alle Arbeitnehmer:innen umsetzen.
Um teure Umbauarbeiten zu vermeiden, ist das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass alle Betriebsbereiche von allen Arbeitnehmer:innen barrierefrei genutzt werden können. Auch müssen arbeitsbedingter Stress und Arbeitsüberlastung in Angriff genommen werden. Sie sind Barrieren – insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Zuge der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz sollen diese ermittelt und durch Maßnahmen beseitigt oder zumindest reduziert werden. 
Der NAP Behinderung II ist ein vorläufiger Plan, es braucht noch viele weitere Maßnahmen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Es liegt nun an den Entscheidungsträger:innen, zu zeigen, wie ernst es ihnen ist, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Konvention zu verwirklichen.
 
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