Gesunde Arbeit

Berufliche und soziale Rehabilitation in der AUVA

Berufliche Integration ist für Menschen mit Behinderung oder einer Erkrankung, wie für jeden anderen, eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen ist daher eine umfassende Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft.
In der AUVA kommen alle Bereiche der Rehabilitation – die medizinische, berufliche und soziale – zur Anwendung.
Berufliche und soziale Rehabilitation in der AUVA In der AUVA kommen alle Bereiche der Rehabilitation – die medizinische, berufliche und soziale – zur Anwendung.
In der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) kommen alle Bereiche der Rehabilitation – die medizinische, berufliche und soziale – zur Anwendung. Nur dann sprechen wir von einer umfassenden und ganzheitlichen Rehabilitation. 
 
Das Vier-Säulen-Modell
Die AUVA betreibt mit ihrem 4-Säulen-Modell einen umfassenden Schutz für ihre Versicherten. Neben der Prävention, der Unfallheilbehandlung und der Entschädigung ist die Rehabilitation eine Säule dieses Modells. 
Die AUVA ist ein Sozialversicherungsträger, der für die Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit zuständig ist. Darüber hinaus ist die AUVA im prophylaktischen Bereich tätig. Das heißt, wenn bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit die Gefahr besteht, dass eine Berufskrankheit entsteht oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.
Die Rehabilitation beginnt bereits in den Unfallkrankenhäusern der AUVA, in denen ein Spitalsverbindungsdienst mit den verunfallten Arbeitnehmer:innen Kontakt aufnimmt und gemeinsam einen Fahrplan erarbeitet. Hier kommt es bereits zu ersten Rehabilitationsgesprächen. Ist nach dem Unfallkrankenhausaufenthalt eine medizinische Rehabilitation notwendig, wird auch diese vom Spitalsverbindungsdienst organisiert und in die Wege geleitet.
Die AUVA betreibt österreichweit neben sieben Unfallkrankenhäusern auch vier Rehabilitationszentren. In diesen kümmern sich Sozialarbeiter:innen um die beruflichen und sozialen Rehabilitationsbelange. Diese reichen von Hausbesuchen, um bauliche Barrieren zu beseitigen, über Arbeitstraining und Firmeninterventionen bis hin zu Führerscheinausbildungen und Perfektionsfahrten. Ein wichtiger Bereich ist zudem die finanzielle Absicherung. Eine lebenslange Nachbetreuung durch Rehabilitationsberater:innen der AUVA-Landes- und Außenstellen garantiert eine optimale Rehabilitation.
 
Berufliche Rehabilitationsleistungen
Diese richten sich nach Eignung und Neigung der Rehabilitandin bzw. des Rehabilitanden. Die  Leistungen der AUVA reichen von Eingliederungshilfen über Ausbildungen bis hin zur finanziellen Hilfe auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit oder der Adaptierung des Arbeitsplatzes.
 
Soziale Rehabilitationsleistungen
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Zuschuss- und Darlehensleistungen zur Beseitigung baulicher Barrieren, wie die Überwindung von Stufen oder die Benützbarkeit von Sanitäreinrichtungen. Ein großes Thema sind auch die Mobilität und die damit verbundenen Adaptierungen an den Pkws.
Last, but not least ist die Förderung des Behindertensportes ein wichtiges Anliegen der AUVA.
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