Gesunde Arbeit

Brandschutz im Betrieb und daheim

Gerade zur Advents- und Weihnachtszeit sind die Gefahren durch Brände sehr hoch. Hier einige Tipps und Infos, die helfen Brandgefahren sowohl am Arbeitsplatz als auch daheim zu vermeiden.

Brandschutz im Betrieb
Für die Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes (beispielsweise in der Arbeitsstättenverordnung geregelt) ist der/die Arbeitgeber/in verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer/innen regelmäßig über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.

Die zuständigen Behörden (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) können den Betrieb beauftragen, Brandschutzbeauftragte, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. In diesem Fall muss in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr ein Brandschutzplan und eine Brandschutzordnung erstellt werden.

In vielen Brandschutzordnungen sind Regelungen enthalten, die vor allem die Advent- und Weihnachtszeit betreffen. So sollte zum Beispiel die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln und offenem Feuer verboten sein. Kerzen (auch auf Adventkränzen, Christbäumen etc.), Sternspritzer (sog. Wunderkerzen), Duftkerzen etc. können/sollten im Betrieb verboten sein. Dekorationsmaterial wie Luftgirlanden, und dergleichen sollen daher in brandsicherer Ausführung verwendet werden (Fachhandel).

Auch ist zu beachten, dass ausschließlich geprüfte Elektrogeräte im Betrieb verwendet werden dürfen. Das gilt auch für Elektrokabel (Handyladekabel etc.). Prüfzeichen sind z.B. ÖVE, VDE oder TÜV.

Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen kann/sollte grundsätzlich verboten sein. Zusätzliche, privat mitgebrachte Geräte oder Kabel müssen vor Inbetriebnahme immer mit dem/r Arbeitgeber/in abgesprochen werden. Ist in einem Raum ein zusätzliches Gerät zum Heizen notwendig, so muss dieses Gerät von dem/r Arbeitgeber/in auch zur Verfügung gestellt werden!


Brandschutz zur Weihnachtszeit daheim
Weihnachtsbäume stellen im privaten Bereich eine große Brandgefahr da. Nicht nur am 24. Dezember, sondern auch danach sollten folgende Hinweise beachtet werden:

Christbäume sollen lange frisch bleiben: vor dem Weihnachtsfest den Christbaum in einem kühlen Raum lagern. Den Christbaum nicht nur mittels Holzkreuz aufstellen, sondern einen standsicheren Christbaumständer verwenden, der mit Wasser gefüllt werden kann. Das verhindert das Austrocknen des Baumes (Kontrolle ob noch Wasser im Behälter ist nicht vergessen).

Der ideale Christbaumplatz: ein stabiler Stand ist wichtig – beim Kauf sollte bereits auf einen symmetrischen Baum geachtet werden. Den Christbaum darüber hinaus nie in der Nähe von Vorhängen platzieren. Außerdem sollte zwischen Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenständen ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm gewährleistet sein. In der Nähe des Baumes sollten Löschgeräte (z.B. tragbare Wasserlöscher) oder auch mit Wasser oder Sand gefüllte Kübel platziert werden.

Die Christbaumkerzen müssen so angebracht werden, dass Äste und Christbaumschmuck durch die Kerzenflammen nicht entzündet werden können. Kerzen und vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) sollten nicht mehr angezündet werden, wenn der Baum bereits ausgetrocknet (dürr) ist!
Die Kerzen müssen immer von oben (Baumwipfel) nach unten angezündet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kleidung Feuer fängt, wenn man sich über eine brennende Kerze beugt.
Generell gilt immer: Kerzen (welche auch immer) nie unbeaufsichtigt lassen!

Der Christbaumschmuck: Papier und Schmuck darf nicht mit den Glühlampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung kommen. Christbaumschmuck sollte in brandsicherer Ausführung gekauft werden. Den Schmuck im Abstand zu Kerzen und Sternspritzer (Wunderkerzen) platzieren.

Ausführliche Informationen finden sich im
Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres.

Dieses
YouTube-Video zeigt eindrucksvoll wie schnell ein Christbaumbrand zu einem gewaltigen Zimmerbrand wird.

Hinweis: Die Informationen sind nur ein Ausschnitt der Regelungen, die im Brandschutz zu beachten sind.
Zusammengestellt von Hildegard Weinke & Walter Pompl, AK Wien - Sicherheit, Gesundheit und Arbeit

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