Auszeichnungen für Unternehmen: Gütesiegel für BGF und NESTORGOLD
Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Dieses Gütesiegel wird vom österreichischen BGF-Netzwerk jeweils für drei Jahre vergeben, einerseits für die Durchführung eines BGF-Projekts oder auch in Folge für die Implementierung von BGF in den Regelbetrieb. Mitglieder in diesem Netzwerk sind neben den Krankenversicherungsträgern u. a. die Sozialpartner und die AUVA.
Betriebe mit einem BGF-Projekt, das die BGF-Qualitätskriterien erfüllt, stellen einen Antrag an die zuständige Regional- oder Servicestelle des Netzwerks um Zuerkennung des Gütesiegels. Diese erfolgt im Netzwerk mit Zweidrittelmehrheit. Das heißt, ÖGB und AK haben in diesem Gremium keine Mehrheit und können überstimmt werden, was in der Vergangenheit auch vorgekommen ist.
Aus dem Kreis der Gütesiegelbetriebe werden die BGF-Preisträger ausgewählt – eine Auszeichnung, die nur alle drei Jahre vergeben wird. Bis jetzt konnten die Regional- und Servicestellen dafür auch Betriebe nominieren, bei denen die Zuerkennung des Gütesiegels nicht einstimmig erfolgte. Das soll sich aber nach Ansicht von ÖGB und AK für die nächste Preisvergabe im Jahr 2017 ändern.
Mit Stand 1. Jänner 2015 führen insgesamt 667 Betriebe das BGF-Gütesiegel. Die Tendenz ist erfreulicherweise steigend!
Mehr Informationen dazu finden sich auf www.netzwerk-bgf.at.
NESTORGOLD und NESTORGOLD BEWEGT für alternsgerechtes Arbeiten
Mit dem Gütesiegel NESTORGOLD wurden bis jetzt 15 Betriebe ausgezeichnet. Diese haben als Voraussetzung für die Zuerkennung einen Zertifizierungsprozess bezüglich alternsgerechten Arbeitens durchlaufen, den externe AssessorInnen (ÜberprüferInnen) im Unternehmen begleiten.
Im Sozialministerium ist ein Zertifizierungsbeirat eingerichtet, der die Assessierungsberichte abnimmt und einen Vorschlag für den Minister vorbereitet. Mitglieder in diesem Beirat sind auch die Sozialpartner.
Erstmals wurden 2014 fünf Unternehmen mit NESTORGOLD BEWEGT ausgezeichnet. Das ist eine Vorstufe zu NESTORGOLD. Diese Unternehmen müssen einen Maßnahmenplan zum alternsgerechten Arbeiten vorlegen, der von externen AssessorInnen abgenommen wird. NESTORGOLD BEWEGT wurde besonders für Betriebe geschaffen, die ein erfolgreiches fit2work-Betriebsprojekt durchlaufen haben und sich in Richtung NESTORGOLD entwickeln wollen.
Für NESTORGOLD BEWEGT gibt es eine Anstoßfinanzierung von 1.000 Euro durch das Sozialministerium.
Für weitere Informationen siehe www.nestorgold.at.