Gesunde Arbeit

AK-Positionspapier zur NRMM-VO-Vorschlag

Die AK vermisst im Vorschlag u.a. jeglichen Bezug zum ArbeitnehmerInnenschutz, obwohl beim vorausgegangen Konsultationsverfahren eindringlich darauf hingewiesen wurde.

VO-Vorschlag über Emissionsgrenzwerte und Typengenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM (2014) 581 (NRMM-VO)

Der Vorschlag für eine Verordnung regelt die Emissionsgrenzwerte, die Typengenehmigung und die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren in Maschinen und Geräten, die nicht vorwiegend für den Straßenverkehr bestimmt sind. Kern des Vorschlags ist die Festsetzung einer neuen Emissionsstufe V, die je nach Motorkategorie zwischen 2018 und 2021 für die Typisierung und das Inverkehrbringen im Binnenmarkt vorgeschrieben ist. Betroffen davon sind Arbeitsgeräte, Schienenfahrzeuge, Binnenschiffe, Hilfsmotoren, Generatoren, Baumaschinen, aber auch Schneemobile, Gelände und Side-by-Side-Fahrzeuge (in Folge: NRMM-Sektor).

Die AK vermisst im Vorschlag u.a. jeglichen Bezug zum ArbeitnehmerInnenschutz, obwohl beim vorausgegangen Konsultationsverfahren eindringlich darauf hingewiesen wurde. ArbeitnehmerInnen, die in unmittelbarer Nähe zu Dieselabgasemissionen arbeiten müssen, also BauarbeiterInnen, LokomotivführeInnen, BerufskraftfahrerInnen, etc haben im Vergleich zur Normalbevölkerung ein signifikant höheres Risiko an Lungenkrebs zu erkranken.

Neben abgastechnischen Bestimmungen wird auf die Bedeutung von Treibstoffen und Schmierstoffen hingewiesen. Der Einsatz von benzolfreiem Alkylatbenzin, auch Geräte- oder
Umweltbenzin genannt, sollte in der Verordnung berücksichtigt werden, da krebserzeugendes Benzol vollständig bzw Stickoxide bei (handgehaltenen) Maschinen reduziert werden können.

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