Gesunde Arbeit

Nadelstichverordnung Bund (B-NastV) am 11.3.2015 in Kraft getreten

Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU wurde nun auch vom Bund für die Bundesbediensteten vollzogen. Inhaltlich ist diese Verordnung mit der seit 11. Mai 2013 in Kraft stehenden Nadelstichverordnung (NastV), BGBl. II Nr. 16/2013 ident. Ziel ist die Prävention von Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente.

Die NastV ordnet u.a. an, dass die Verwendung spitzer oder scharfer medizinischer Instrumente so zu gestalten ist, dass das Verletzungsrisiko verhindert oder zumindest minimiert wird. Folgende Maßnahmen sind bei gegebenem Verletzungs- und Infektionsrisiko zu realisieren:

• Die NastV fordert die spezifische Ermittlung und Beurteilung der Gefahren im Hinblick auf die Verletzungsgefahr durch spitze oder scharfe medizinische Instrumente. Dabei sind alle Situationen zu erfassen, in denen Verletzungen und daraus folgend Kontakt mit potenziell infektiösen oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen vorkommen können.
• Vermeidung der Verwendung scharfer oder spitzer medizinischer Instrumente durch Änderung der Verfahren und Ersatz konventioneller Instrumente durch solche mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen gemäß den Ergebnissen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren.
• Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf gebrauchte Nadeln.
• Etablieren sicherer Verfahren für Umgang und Entsorgung scharfer/spitzer medizinischer Instrumente.
• Information und Unterweisung haben vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen und sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Die bekanntesten Krankheitserreger, die durch Blut übertragen werden, sind das HIV (Human Immundefizienz Virus) sowie die Erreger von Hepatitis B und C. Sie können, wenn Beschäftigte sich mit spitzen oder scharfen Instrumenten, denen Patientenblut anhaftet, verletzen, wirksam werden. Kleinste Blutmengen können ausreichen, um eine Infektion hervorzurufen. Schwere chronische, im Extremfall tödliche Erkrankungen (z.B. chronische Hepatitis) können die Folge sein. Das Übertragungsrisiko nach einer Exposition ist unterschiedlich. Bei HIV kann eine Übertragung in ca. 0,3 % der Verletzungsfälle stattfinden, bei Hepatitis B in bis zu 30 %, bei Hepatitis C immer noch in ca. 1 % (Angaben des Robert Koch Instituts, www.rki.de). Neben den oben genannten virusbedingten Gesundheitsschäden können auch bakterielle Infektionen nach Stich- oder Schnittverletzungen auftreten, die ebenfalls schwere, aber eher lokale Entzündungen hervorrufen können.

Im Fall einer Verletzung und möglichen Übertragung von Krankheitserregern müssen Sofortmaßnahmen zur Infektionsprophylaxe gesetzt werden. Dafür ist ein Meldesystem im Vorhinein festzulegen.

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