Gesunde Arbeit

Neue Broschüre zu arbeitsbedingten Krebserkrankungen

Auf das alarmierende Ausmaß arbeitsbedingter Krebserkrankungen weist eine Broschüre des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, verfasst vom renommierten finnischen Wissenschaftler Jukka Takala, hin. Die Broschüre ist ab sofort in deutscher Übersetzung verfügbar.

In der EU sterben jährlich etwa 102.500 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Das müssen nicht nur Todesfälle aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit sein. Die Häufigkeit dieser Todesfälle übersteigt die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU um das Zwanzigfache. Dieses alarmierende Ergebnis veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI, European Trade Union Institute) in einer Broschüre auf Englisch. Autor des Working Paper 2015.10 ist der renommierte finnische Wissenschaftler Jukka Takala.

„Arbeitsbedingte Krebserkrankungen“ sind in dieser umfassenden Darstellung im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutz ein lange Zeit wenig beachtetes Thema. Deshalb veröffentlichen ÖGB und AK Wien die Broschüre des ETUI in deutscher Übersetzung.

Für Österreich werden in dieser Broschüre 1.820 Todesfälle aufgrund einer arbeitsbedingten Krebserkrankung genannt. Diese Zahl ist eine Schätzung und basiert auf einer Hochrechnung von aggregierten EU-Daten. Es würde detaillierte Studien brauchen, um die arbeitsbedingten Krebserkrankungen in Österreich exakt angeben zu können.

Im Jahr 2014 sind in Österreich 192 Menschen infolge von Arbeits- und Arbeitswegunfällen verstorben. Die Anzahl an KollegInnen, die aufgrund einer arbeitsbedingten Krebserkrankung ihr Leben lassen müssen, liegt demnach jedenfalls weitaus höher. Deshalb besteht auch in Österreich dringender Handlungsbedarf.

Es ist daher ein neues System bei den Grenzwerten für gefährliche Arbeitsstoffe notwendig. Die Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe (TRK-Werte) orientieren sich an der technischen Machbarkeit. Darüber hinaus stammen sie teilweise aus den 1980er Jahren und wurden seither nicht mehr angepasst. Der Stand der Technik hat sich aber weiterentwickelt und hätte berücksichtigt werden müssen. All das führt dazu, dass sich KollegInnen scheinbar sicher fühlen, wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, was aber ein Trugschluss ist. Krebserzeugende Arbeitsstoffe kennen weitgehend keine Wirkschwelle, sie können bereits in geringster Dosis – unterhalb des Grenzwertes – krebserregend wirken.

In Deutschland und in den Niederlanden wurde das Grenzwertesystem für krebserzeugende Arbeitsstoffe bereits vor Jahren auf risikobasierte Grenzwerte umgestellt. Sie bringen für die Unternehmen und besonders für die betroffenen ArbeitnehmerInnen mehr Transparenz über das Risiko, das mit diesen besonders gefährlichen Arbeitsstoffen einhergeht.

Und auch abseits der Gefahr, aufgrund der Arbeit an Krebs zu erkranken, braucht es – angepasst an die jeweilig neuen Erkenntnisse der Wissenschaft – verbindliche Expositionsgrenzwerte für eine erweiterte Anzahl gesundheitsschädigender Arbeitsstoffe.

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