Gesunde Arbeit

Homo digitalis

Als digitale Menschen fühlen wir uns den vernetzten Maschinen, Werkzeugen, Smartphones und Produkten ausgeliefert. Die Arbeitswissenschaft hat Antworten und sagt uns: Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Betrachtungen.
Der vernetzte Mensch
Symbolbild Der vernetzte Mensch Der vernetzte Mensch

„Der Mensch ist das Maß aller Dinge“, schrieb schon Protagoras von Abdera (481–411 v. Chr.). Diese Überlegung leitet die moderne Arbeitswissenschaft. Bei Anwendung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse werden die Grenzen der menschlichen Leistung beachtet und übermäßiger Gesundheitsverschleiß vermieden.

Die Arbeitsgestaltung will gute Bedingungen für das Zusammenwirken von Mensch, Technik, Information und Organisation im Arbeitssystem schaffen. Zur Beurteilung menschengerechter Arbeit sind die arbeitswissenschaftlichen Bewertungsebenen Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit und Wohlbefinden anzuwenden. Es lassen sich also zentrale Stellgrößen in der Arbeitswissenschaft finden. Dabei muss neben dem Menschen am Arbeitsplatz die gesamte Organisation betrachtet werden. Gesunde Arbeit ist Teil der Unternehmenskultur.

Revolutionen
Mechanisierung, Elektrifizierung und Automatisierung waren die ersten drei industriellen Revolutionen. Die Digitalisierung im Arbeitssystem ist die jüngste technologische Entwicklung, oft betitelt mit dem Schlagwort „Industrie 4.0“. Sie vernetzt Maschinen, Werkzeuge und Produkte. Diese stimmen sich computergestützt aufeinander ab und organisieren sich weitgehend selbst, z. B. wenn sie für sich Wartungsaufträge vergeben. Sie tauschen in hoher Geschwindigkeit eigenständig Informationen aus und kommunizieren miteinander oder mit Menschen. Von den Umwälzungen betroffene Beschäftigte fürchten um ihre Arbeitsplätze und sehen schlechtere Arbeitsbedingungen auf sich zukommen.

Mitwirkungsrechte nutzen
Arbeit 4.0 bietet aber enorme Chancen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung. Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht im § 92a die Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung bei Planung und Einführung neuer Technologien und im § 109 bei geplanten Betriebsänderungen vor. Wichtige Anknüpfungspunkte sind die Einführung neuer Arbeitsmethoden und die Einführung von Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen. Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber frühzeitig informiert werden, um hinreichend Zeit zu haben, sich mit den Auswirkungen der geplanten Änderungen zu befassen und gestaltenden Einfluss auf das geplante Projekt auszuüben.

Digitale Arbeit 4.0 bringt mit ihrem Rationalisierungspotenzial neue Umbrüche. Gewerkschaftliche Antworten auf Taylorismus, Fordismus und Funktionsmechanismen der Industriegesellschaft waren einst Arbeitszeitverkürzung, besserer ArbeitnehmerInnenschutz und betriebliche Demokratisierungsprozesse. Antworten, die heute erneut aufzurufen sind.

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