Gesunde Arbeit

Arbeitsinspektion: Fast 4,3 Millionen Euro an Strafen beantragt

Bei 66.927 Besichtigungen im Jahr 2014 registrierte die Arbeitsinspektion 102.371 Übertretungen. Sie versandte 27.519 schriftliche Aufforderungen an Arbeitgeber, die Rechtsvorschriften einzuhalten, und stellte 2.058 Strafanzeigen. Insgesamt beantragte sie Strafen in der Höhe von 4.255.970 Euro.

Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2014 hervor. Im Berichtsjahr wurden 66.927 Besichtigungen (Überprüfungen) durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall eine routinemäßige Kontrolle, eine Überprüfung besonderer Aspekte oder eine Schwerpunkterhebung erfolgte.
Bei über vier von zehn Überprüfungen wurden eine oder mehrere Übertretungen festgestellt. Von insgesamt 102.371 Übertretungen betrafen 90.227 technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutz und 12.144 Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von LenkerInnen 9.875 Übertretungen festgestellt. Insgesamt wurden 2.058 Strafanzeigen mit einem beantragten Strafausmaß von 4.255.970 Euro erstattet (technischer und arbeitshygienischer ArbeitnehmerInnenschutz: 1.155; Verwendungsschutz: 903).


Bald zu wenige ArbeitsinspektorInnen?
Nach den Vorgaben der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) ist in Österreich zumindest ein Kontrollorgan pro 10.000 Beschäftigte erforderlich. Hier befinden wir uns bereits jetzt hart an der unteren Grenze. Der Personalstand (mit teilzeitbeschäftigten und karenzierten MitarbeiterInnen) in den Arbeitsinspektoraten umfasste Ende 2014 insgesamt 329 ArbeitsinspektorInnen (inkl. 22 Verkehrs-ArbeitsinspektorInnen) bei insgesamt 3.129.684 vorgemerkten ArbeitnehmerInnen.

Der Tätigkeitsbericht macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die staatliche Arbeitsinspektion ihre Überwachungs- und Kontrollfunktion als ihre Kernaufgabe wahrnimmt. Manche ArbeitgeberInnen wollen sich nach wie vor auf Kosten der Gesundheit ihrer Beschäftigten kurzfristig einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Gleichzeitig wird mancherorts über angeblich überbordende Bürokratie geklagt. In Wahrheit ein untauglicher Versuch, wichtige Schutzbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen zu untergraben. Gewerkschaften und Arbeiterkammern stehen dafür nicht zur Verfügung. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten muss stets Vorrang haben.


Bewusstsein schaffen durch Sanktionen
Die wirksamste Strategie lautet: „Bewusstsein schaffen durch Sanktionen“. Das funktioniert in der Verkehrssicherheit und wirkt ebenso erfolgversprechend bei der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften im ArbeitnehmerInnenschutz. Die staatliche Arbeitsinspektion hat es in der Hand, Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeitsplätze auszuarbeiten und diese mit allen geeigneten Mitteln zu vollziehen. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen müssen zur Verfügung stehen.

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