Gesunde Arbeit

Endlich: Verordnung elektromagnetische Felder in Begutachtung geschickt

Die geplante Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) setzt die EMF-Richtlinie 2013/35/EU samt ihren Anhängen I bis III als Durchführungsverordnung zum 6. Abschnitt ASchG um.

Im Anwendungsbereich der EMF-Richtlinie liegt ausschließlich der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor den Auswirkungen einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz im Frequenzbereich niederfrequenter Felder bis 30 kHz und hochfrequenter Felder mit Frequenzen von 30 kHz bis 300 GHz. Angepasst werden die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) betreffend physikalische Einwirkungen und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung 2014 (VGÜ 2014) hinsichtlich sonstiger besonderer Untersuchungen gemäß § 51 ASchG.

Der VEMF-Entwurf umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Festlegung von Grenzwerten und Auslöseschwellen bei elektromagnetischen Feldern (EMF) am Arbeitsplatz im Frequenzbereich 30 kHz bis 300 GHz entsprechend der EMF-Richtlinie 2013/35/EU (mit Ausnahme für bildgebende Verfahren mittels Magnetresonanz im Gesundheitsbereich und Sonderregelung für besonders gefährdete oder schutzbedürftige Personen),
  • EMF-Durchführungsbestimmungen zu §§ 4 u. 66 ASchG (Arbeitsplatzevaluierung, Bewertung von EMF, Maßnahmenprogramm) sowie zu Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung von Arbeitnehmer/innen (§§ 12 bis 14 ASchG)
  • Besondere EMF-Untersuchungen auf Wunsch der Arbeitnehmer/innen (§ 51 ASchG, Anpassung der Gesundheitsüberwachung nach VGÜ 2014) - Art. 2
  • Beschäftigungsverbot für Jugendliche bei Überschreitung der EMF-Auslösewerte - Art. 3

Die Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Das Begutachtungsverfahren läuft noch bis 6. Mai 2016.

Der VEMF-Entwurf und die Materialien sind im Rechtsinformationssystem des Bundes zu finden.

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