Gesunde Arbeit

Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins …

Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung psychischer Belastungen ist zum Geschäft geworden – zunehmend tummeln sich hier auch schwarze Schafe. Wie Sie seriöse AnbieterInnen erkennen.

Mit 1. Jänner 2013 wurde im Rahmen der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) die verbindliche Evaluierung psychischer Belastungen konkretisiert. Betriebe müssen physische und psychische Belastungen ihrer Beschäftigten überprüfen und bei festgestellten Gefahren nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Vorsicht, Falle!
Längst hat sich ein Markt an AnbieterInnen für die Evaluierung psychischer Belastungen etabliert. Ob die angebotene Dienstleistung den erforderlichen Qualitätsstandards des ASchG entspricht, ist für potenzielle AuftraggeberInnen (i. d. R. ArbeitgeberInnen) manchmal schwer ersichtlich.

So erkennen Sie seriöse AnbieterInnen
Trotz der Vielfalt und Breite des Marktes ist es möglich, sich bezüglich einiger Kernaspekte einen (ersten) Eindruck über die Qualität eines konkreten Angebots/Anbieters zu verschaffen:

  • Verfügt der Anbieter/die Anbieterin über eine adäquate Ausbildung bzw. ein breites Fachwissen (Fach-, Methoden und Sozialkompetenz)? Das ASchG führt explizit die Berufsgruppe der ArbeitspsychologInnen als besonders geeignete Fachkräfte an.
  • Ist das Angebot individualisiert auf den Betrieb zugeschnitten oder werden Einheitsschablonen verwendet? Kann der Anbieter/die Anbieterin auf Erfahrung und ein breites Angebot zur Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmenableitung und -prüfung zurückgreifen?
  • Wird standardmäßig eine Begehung/Besichtigung der zu beurteilenden Arbeitsplätze durchgeführt?
  • Entsprechen Konzept und Maßnahmen den aktuellen arbeitswissenschaftlichen/arbeitspsychologischen Erkenntnissen und den Vorgaben des ASchG bzw. des Arbeitsinspektorates? Lassen Sie sich dies vom Anbieter/der Anbieterin darlegen und begründen.
  • Wird die Arbeitsplatzevaluierung als laufender Prozess gestaltet, der eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Auge hat?
  • Entsprechen die vorgeschlagenen Erhebungsverfahren der ÖNORM 10075-3 und werden ausschließlich Belastungen erhoben? Falls Sie unsicher sind, empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin zu verlangen.
  • Werden alle Arbeitsplätze, Organisationseinheiten, Tätigkeitsgruppen und vorgesehenen Dimensionen im Betrieb strukturiert erfasst?
  • Ist die Beteiligung/Information von ArbeitnehmerInnen bzw. deren Vertretung sowie anderer wichtiger Personen vorgesehen?

Besondere Vorsicht ist bei vorgeblichen Schnäppchenangeboten anzuraten. Oftmals entpuppen sich diese als Nepp und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dann heißt es zurück zum Start – viel Geld und Zeit für nichts.

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