Gesunde Arbeit

3 Verordnungen zum B-BSG geändert

Am 27. April 2016 traten Änderungen mehrerer Verordnungen zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz in Kraft.

Mit BGBl. II Nr. 94 vom 26. April 2016 wurden

  • die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (B-KennV),
  • die Verordnung über den Schutz der Bundesbediensteten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (B-VbA) und
  • die Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären (B-VEXAT)

geändert.

Damit wurden die Änderungen der entsprechenden Verordnungen für die Privatwirtschaft nun für den Bundesdienst nachvollzogen. Die Änderungen traten am 27. April 2016 in Kraft.

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