Keine Erholung mehr
Rufbereitschaft ist die regulierte Form der Verfügbarkeit. Bei ständiger Erreichbarkeit handelt es sich um die unregulierte Verfügbarkeit der Beschäftigten für berufliche Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit. Dies kann vor oder nach der Arbeit, am Wochenende, im Urlaub, an Feiertagen oder bei Krankheit sein – ohne dass dafür eine Regelung besteht. Dabei werden die Betroffenen durch Vorgesetzte, KollegInnen oder KundInnen mittels Telefon, E-Mail, SMS, Instant-Messenger-Nachrichten etc. kontaktiert. In der Regel besteht keine klare Vorgabe hinsichtlich der Reaktionszeit auf einen Ruf.
200 Stunden nicht herschenken
Zur normalen Arbeitszeit und zu Überstunden werden zusätzlich 34 Minuten pro Tag während der Erreichbarkeitsphase (bei Kontaktierung) unbezahlt gearbeitet. Jährlich fallen damit etwa 200 Stunden unbezahlte Arbeit pro Beschäftigtem/Beschäftigter an, die bezahlt gehören. So erhöht sich die Gesamtbelastungsdauer der Arbeit und der Erholungswert in der Freizeit sinkt.
Auch ein Viertel der österreichischen Beschäftigten geben an, dass sie während ihrer Urlaubszeit für die Firma ständig erreichbar sind. 14 Prozent kontrollieren und beantworten regelmäßig ihre E-Mails und telefonieren sogar mit KundInnen (vgl. Arbeitsklima Index, AK Oberösterreich).
Unterschätzte negative Wirkungen
Die angespannte Wachsamkeit und das Gefühl, „immer am Sprung zu sein“, führt dazu, dass sich Erreichbarkeit negativ auf die Erholung auswirkt. Beschäftigte, die ständig erreichbar sind, können sich schwerer von der Arbeit lösen, da sie durch reale oder erwartete Erreichbarkeitsanforderungen immer wieder mit ihrer Arbeit konfrontiert werden. Durch die Vermischung von Arbeit und Privatleben leiden darunter auch die Familien und Freizeitaktivitäten.
Erreichbare Beschäftigte sind erheblich häufiger von Erholungsunfähigkeit betroffen als Nichterreichbare. Erholungsunfähigkeit bedeutet, dass es den Betroffenen schwerfällt, sich von der Arbeit gedanklich zu lösen, sie noch im Bett über ihre Arbeit nachdenken und nicht zur Ruhe kommen. Erreichbar Beschäftigte berichten von einer signifikant schlechteren subjektiven Schlafqualität als nicht erreichbar Beschäftigte.
Egal ob die Erreichbarkeit privat gewünscht oder angewiesen wurde bzw. ob man glaubte, dass die Erreichbarkeit angewiesen ist, bei Auftreten von Erholungsunfähigkeit und schlechter Schlafqualität gab es keine Unterschiede. Zudem war den Betroffenen die Beziehung zwischen Erreichbarkeit und gestörter Erholung nur zum Teil bewusst. Der ständigen Erreichbarkeit sind mit klaren Regeln zum Schutz der Beschäftigten Grenzen zu setzen.