Gesunde Arbeit

Raus aus dem Wolkenbett

Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2015 zeigt: 116.481 Übertretungen, aber nur 1.996 Strafanzeigen. Noch nie gab es so viele Gesetzesübertretungen wie 2015. So wenige Strafanzeigen gab es zuletzt 2006 (1.955), jedoch bei der Hälfte an Übertretungen (63.296).
Nicht aus der Portokasse: Strafen müssen spürbar hoch sein.
Symbolbild für Strafanzeigen bei Gesetzesübertretungen Nicht aus der Portokasse: Strafen müssen spürbar hoch sein.

Der jüngste Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2015: ein Kuschelbericht für ArbeitgeberInnen? Nur jede 58. Übertretung mündet in einer Strafanzeige, das sind magere 1,7 Prozent aller Fälle.

Realitätsverweigerung im Wolkenbett
Der drastische Anstieg an Gesetzesübertretungen wird offensichtlich negiert oder ist zu wenig bekannt. Aufgehetzte ArbeitgeberInnen lassen kein gutes Haar an der Arbeitsinspektion. Gebetsmühlenartig werden immer wieder alte und neue Beispiele gebracht, wie ArbeitgeberInnen durch Bürokratie und Arbeitsinspektion behindert werden. Bei näherer Betrachtung lösen sich diese Beispiele meist in Luft auf und halten keinem Realitätscheck stand. Rein wirtschaftliche Interessen werden verfolgt. Die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen wird dabei völlig ausgeblendet. Schon mal etwas von Fürsorgepflicht gehört?

Kein Freibrief für GesetzesbrecherInnen
Es ist Zeit, mit der falschen Hetze aufzuhören. Mit unserem guten Gesundheits- und Sicherheitsstandard darf nicht gespielt werden. Die Kernaufgabe der staatlichen Arbeitsinspektion ist und bleibt die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz. Mehr Personal und mehr Durchsetzungsbefugnisse sind erforderlich.

Selbst bei schärferer wirtschaftlicher Lage darf der Wettbewerb nicht über dem Leben und der Gesundheit der Beschäftigten stehen. Unsere Schutzgesetze bieten Sicherheit in stürmischen Zeiten. Ohne sie wären die herrschenden Arbeitsbedingungen katastrophaler. Die Arbeitsinspektion ist ein Garant dafür, dass Wettbewerb nicht über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ausgetragen wird.

Die Arbeitsinspektion muss mehr Sanktionen setzen dürfen und Strafanträge mit Geldbeträgen in Höhen stellen, die das Wort Strafe auch tatsächlich verdienen. In Deutschland beispielsweise sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Bei beharrlich wiederholter Weigerung oder vorsätzlicher Handlung gegen Leben und Gesundheit eines/einer Beschäftigten ist der/die ArbeitgeberIn sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Für Österreich wäre die seit Langem geforderte Ersatzvornahme zur Beseitigung von Missständen hilfreich und wirksam: Bei beharrlicher Weigerung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, die Schutzvorschriften umzusetzen, können die geeigneten Schutzmaßnahmen dann über die Arbeitsinspektion unmittelbar gesetzt bzw. von ihr beauftragt werden. Nicht zuletzt schafft die mediale Veröffentlichungspflicht festgestellter Missstände Transparenz und Unternehmen achten mehr auf ihr Image.

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