Persönlich angepasste PSA?
Wer benötigt eine individuell angepasste PSA?
Ergonomie und Passform spielen bei der Auswahl und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) eine besondere Rolle. In manchen Fällen ist es sogar notwendig, die PSA individuell an den/die ArbeitnehmerIn anzupassen. Gründe dafür können beispielsweise Fußfehlstellungen, Fußdeformationen in Verbindung mit dem Tragen eines Sicherheitsschuhs oder etwa auch eine vorhandene Fehlsichtigkeit bei gleichzeitiger Verwendung einer Schutzbrille sein.
Wann ist eine speziell angepasste PSA notwendig?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet die ArbeitgeberInnen zur Berücksichtigung der ergonomischen Anforderungen und der gesundheitlichen Erfordernisse der ArbeitnehmerInnen. Es legt fest, dass sie für eine erforderliche Anpassung von PSA zu sorgen haben. Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung wird auf betrieblicher Ebene festgelegt, wo PSA zu verwenden ist. Bei Verletzungen oder vorhandenen Erkrankungen stellen FachärztInnen den ArbeitnehmerInnen hierfür eine Bescheinigung aus. Mit dieser Information kann von ArbeitgeberInnen auf die jeweiligen Anforderungen eingegangen werden.
Beispiel: Orthopädische Sicherheits- oder Berufsschuhe
Gerade bei Sicherheits- und Berufsschuhen ist oftmals eine individuelle Anpassung notwendig. Ein standardisierter Ablauf (ÖNORM Z 1259) legt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhen fest. Mithilfe des von dem/der ArbeitnehmerIn erhaltenen Verordnungsscheines und der Verwendungsbescheinigung (betriebliches Schutzniveau laut Arbeitsplatzevaluierung) kann ein entsprechender Bausatz eines bereits baumustergeprüften Sicherheits- oder Berufsschuhs angekauft werden. Der Orthopädieschuhmacher sorgt für die Endfertigung des Schuhs, stellt die Übereinstimmungserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Diese Sicherheits- und Berufsschuhe weisen neben der üblichen Kennzeichnung die besondere Kennzeichnung „OS“ auf.
Wer bezahlt die Anpassung?
ArbeitgeberInnen haben entsprechend angepasste bzw. hergestellte PSA auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen. Wenn beispielsweise Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind, können die Kosten für orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe dann eventuell auch vom Unfallversicherungsträger übernommen werden.