Offener Brief des IEPB unterstützt die AUVA
Umfassend sachlich begründet ergeht die Aufforderung: „Die AUVA muss als eigenständiger Versicherungsträger belassen und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um ihren wichtigen Aufgaben für unsere Gesellschaft auch zukünftig nachkommen zu können.“
Die Befürchtungen decken sich mit den Einschätzungen von ÖGB und Bundesarbeitskammer. Im Regierungsprogramm gibt es zahlreiche Hinweise und Vorhaben, die zu einer Schwächung des heimischen ArbeitnehmerInnenschutzes beitragen. Der finanzielle Aderlass der AUVA könnte dazu führen, dass die Prävention vor dem Aus steht. Wird der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 0,8 % um 500 Mio € pro Jahr gesenkt (eigentlich bedeutet eine Senkung um 0,5%-Punkte sogar 600 Mio €), wird dies ohne massive Leistungskürzungen schlichtweg unmöglich sein. Die Bundesregierung droht der AUVA mit ihrer Auflösung, falls sie das „Einsparungsziel“ bis Ende 2018 nicht erreicht. Rote Zahlen sind vorprogrammiert. Die Prävention stünde aller Voraussicht nach vor ihrem Aus.
Auch das Haftungsprivileg würde womöglich ausgehöhlt. Durch die unüberlegt angekündigte Senkung des Unfallversicherungsbeitrags steht das Haftungsprivileg für Arbeitgeber auf dem Spiel: Die Unfallversicherung löst die Haftpflicht des einzelnen Unternehmers ab und begründet eine auf öffentlich-rechtlicher Basis beruhende Gesamthaftung aller Unternehmen (§ 333 ASVG).