Gesunde Arbeit

Für fortschrittliche Schutzstandards

„Mei Schutz is ned deppat …“, so würde es der „echte Wiener“ Mundl formulieren. WirtschaftsvertreterInnen wittern gerade die Chance, Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen abzusenken. Die Arbeiterkammer (AK) stemmt sich dagegen, dass die Regierung willig die Wunschliste der Unternehmen abarbeitet.
Unser Schutzniveau zu gefährden, ist der falsche Weg und führt in eine Sackgasse.
Verkehrszeichen für eine Sackgasse Unser Schutzniveau zu gefährden, ist der falsche Weg und führt in eine Sackgasse.

Der neue Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Mahrer, sprach bei seinem Antritt die Erwartungen aus: „Wir werden die Regierung nicht daran messen, wie viele neue Gesetze sie beschließt, sondern wie viele Regelungen sie abschafft.“ Er wolle die Unternehmen vom „Vorschriftenmüll“ befreit sehen. Dahinter verbirgt sich eine Kampfansage an Sozialstandards. Vorschriften, welche die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen garantieren, können niemals „Müll“ sein.

Vorwand Gold-Plating?
Der Wirtschaft kommt sehr entgegen, dass die Bundesregierung Gold-Plating im österreichischen Recht zurücknehmen will. Als Gold-Plating oder „Vergolden“ wird das (angebliche) Übererfüllen von EU-Mindestvorschriften bezeichnet. Fakt ist: Österreich hat in vielen Bereichen Gesetze mit besseren Schutzstandards, als in EU-Mindestbestimmungen vorgeschrieben. Viele dieser Gesetze wurden vor dem EU-Beitritt oder unabhängig von der Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Laut Regierungsprogramm stehen auch solche Schutzgesetze unter dem Titel Gold-Plating im Visier.

Bei Gesetzen, die tatsächlich EU-Richtlinien umsetzen, ist zu beachten: Richtlinien sind ein Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten. Mindeststandards lassen bewusst einen Spielraum zu für eine nationale Umsetzung auf höherem Niveau und für nationale Gepflogenheiten. So können zum Beispiel die Vorgaben zum Raumklima in Arbeitsstätten von Spanien bis Finnland mit unterschiedlichen Temperaturen konkretisiert werden. Das hat aber nichts mit einem Überschreiten von Mindeststandards zu tun.

In EU-Richtlinien zum ArbeitnehmerInnenschutz ist vorgesehen, dass anlässlich der Umsetzung bestehende nationale Schutzstandards nicht verschlechtert werden dürfen. EU-Recht soll nicht als Vorwand dienen, um Schutzniveaus auszuhebeln, die im nationalen Parlament sachlich begründet wurden.

Forderungen der AK
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hat die Bundesregierung einstimmig aufgefordert,

  • Angriffe auf die über Jahrzehnte in Österreich erkämpften Lebens- und Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Umwelt im Sinne einer Nivellierung nach unten zu unterlassen,
  • die angekündigte Rücknahme von sogenanntem Gold-Plating grundlegend zu überdenken und die Frage des sachlich begründeten Schutzniveaus unter Einbindung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, allen voran der Sozialpartner, zu behandeln und
  • für fortschrittliche Schutzniveaus einzutreten und zu kämpfen – egal ob bei der österreichischen oder der europäischen Rechtsetzung.
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