Einführungserlass zur Grenzwerteverordnung 2018
Die aktuelle Fassung der Grenzwerteverordnung, die GKV 2018, BGBl. II Nr. 254/2018, ist mit 25. September 2018 in Kraft getreten. Es erfolgte eine Anpassung an die 4. Richtgrenzwerte-Richtlinie (2017/164/EU) sowie an die CLP-Verordnung (2008/1272/EC) und eine Berichtigung der H-Markierungen.
Die wesentlichen Änderungen und Neuerungen in der GKV 2018 sind:
- Aktualisierung des Anhangs I „Stoffliste“ durch die Übernahme von EU-Richtgrenzwerten und Berichtigung der H-Markierungen unter Berücksichtigung aktueller toxikologischer Erkenntnisse,
- Aktualisierung des Anhangs III „Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe“ durch Neueinstufung gemäß CLP-VO,
- Aktualisierung des Anhangs VI „Liste fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Arbeitsstoffe“ durch Neueinstufung gemäß CLP-VO.