Sicher und gesund im Tourismusjob
Spezielle Branchenleitfäden unterstützen ArbeitgeberInnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben rasch zu überblicken. In weiterer Folge helfen sie dabei, Problemfelder ausfindig zu machen, und sie erleichtern es, anschließend zielgerichtet Maßnahmen zu setzen. Der neue ÖAS-Leitfaden soll ArbeitnehmerInnenschutz im Tourismus greifbar machen.
Systematischer ArbeitnehmerInnenschutz
Die Arbeitsplatzevaluierung ist die Basis, um weiterführend, auf systematische und organisierte Weise, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen schrittweise zu verbessern. Der zur Unterstützung dienende Leitfaden ist zweiteilig aufgebaut und besteht aus einem Informations- sowie einem Dokumentationsteil. Auf diese Weise soll eine möglichst praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht und die kontinuierliche Hebung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards in Tourismus-Betrieben erreicht werden. Ziel ist auch die Schaffung eines Bewusstseins für den Nutzen und die Vorteile, die sich durch umgesetzte Maßnahmen ergeben. Der Leitfaden soll eine strukturierte und vollständige Evaluierung der Arbeitsplätze im Tourismus ermöglichen.
Info und Doku – Theorie und Praxis vereint
Im Informationsteil werden spezifische Informationen zu einzelnen Themen gegeben, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen im Tourismus von besonderer Relevanz sind. Im Dokumentationsteil werden Dokumente, Leerformulare und Beispiele zur Arbeitsplatzevaluierung zur Verfügung gestellt. Diese sollen eine Hilfestellung für die betriebsbezogene Arbeitsplatzevaluierung bieten. Die im Leitfaden enthaltenen Dokumente sind als Grundlage und Anregung für weiterführende Überlegungen und für entsprechende Anpassungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu verstehen. Natürlich müssen als letzter Schritt noch die speziellen Gegebenheiten bzw. Tätigkeiten des Betriebes berücksichtigt werden.
Schwerpunkt auf den Erfordernissen der Branche
Im vorliegenden Leitfaden wurden die für Tourismusbetriebe zu erwartenden Aufgabenstellungen und Schwerpunkte abgearbeitet. Aufgegriffen wurden etwa die Themen Gestaltung von Personalunterkünften, Toiletten und Aufenthaltsräumen, Umkleideräumen und Kleiderkästen, Arbeitszeiten, Gewalt am Arbeitsplatz sowie sexuelle Belästigung. Zielgruppe sind neben ArbeitgeberInnen auch Sicherheitsfachkräfte sowie ArbeitsmedizinerInnen und natürlich auch Sicherheitsvertrauenspersonen und BetriebsrätInnen. Herausgegeben wurde der Leitfaden vom Zentral-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Das Dokument kann auf der Seite der Arbeitsinspektion heruntergeladen werden.