Win-win-Situation für alle
Bei diesen Hauterkrankungen handelt es sich zumeist um Handekzeme. Das sind Entzündungen der Haut, die Bläschen bilden, häufig nässen und infolge von Hautrissen sehr schmerzhaft sein können. Die Ursache dafür ist oft der Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln, sogenannte „Feuchtarbeit“. ArbeitnehmerInnen im Friseurgewerbe, in der Metall- und Baubranche, in der Reinigung und in der Lebensmittelindustrie sind sehr gefährdet, daran zu erkranken.
„2012 – vor Einführung der neuen Präventionsmaßnahmen – wurden 27 Prozent aller gemeldeten Fälle als Berufskrankheit Nr. 19 anerkannt, 23 Prozent benötigten davon eine berufliche Rehabilitation und mussten sich beruflich neu orientieren“, sagt Roswitha Hosemann, Fachärztin für Arbeitsmedizin und medizinische Fachkoordinatorin Haut in der AUVA, „heute ist dies in der Landesstelle Graz nur mehr bei rund 10 Prozent der Fall.“
Mit gesunder Haut im Job bleiben können
Eine Voraussetzung dafür, dass eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, ist die Aufgabe der schädigenden beruflichen Tätigkeit, z. B. als Friseurin. Die AUVA muss in diesem Fall die Umschulungskosten übernehmen. Diese sind in den letzten Jahren massiv gestiegen.
Auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht immer glücklich, dass sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten. „Ich bin Friseurin mit Leib und Seele, das kann ich und das möchte ich weiter machen“, bekam Roswitha Hosemann oft zu hören. Ein alternativer Berufswunsch war oft Nageldesign oder Kosmetikerin, der aber aufgrund der ebenfalls gegebenen Hautbelastungen nicht zu befürworten war. Dazu kommt, dass Betroffene im neuen Beruf nicht immer Fuß fassen konnten.
Heute ist deshalb oberstes Ziel, Hautbelastungen frühzeitig zu erkennen und mit individuell geeigneten Schutzmaßnahmen gegenzusteuern. Dies wird durch ein abgestuftes Bündel an Präventionsmaßnahmen erreicht, damit Betroffene im Job bleiben können.
Hautsprechstunden bringen Klarheit
Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte „Hautsprechstunde“, die seit Mitte 2018 bundesweit angeboten wird. Voraussetzung für die Einladung dazu ist die Meldung einer Berufskrankheit an die AUVA. Ein/e ArbeitsmedizinerIn und ein/e Hautfacharzt/-ärztin nehmen sich gemeinsam viel Zeit für eine genaue Analyse der beruflichen Risiken. Sie stellen eine umfassende Diagnose einer Hauterkrankung und schlagen dann individuelle Präventionsmaßnahmen vor.
Bereits nach einem Jahr Pilotprojekt in der Landesstelle Graz sind die Umschulungskosten massiv zurückgegangen. Auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen sind GewinnerInnen dieses neuen Zugangs. Damit können viel Leid, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und eventuell ein drohender Arbeitsplatzverlust verhindert werden. Aber auch die ArbeitgeberInnen sind GewinnerInnen. In den Betrieben fallen weniger Ausfallstage und Krankenstände an, eine geringere Fluktuation spart ebenfalls Kosten.