72 Stunden Freistellung nach schweren Unfällen: Wesentliche Verbesserung für Bahnbeschäftigte
Der Ministerrat hat auf Antrag von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Verbesserung für Eisenbahnbedienstete hinsichtlich Dienstfreistellung nach schweren Unfällen beschlossen. Künftig werden Bahnbeschäftigte nach schweren Unfällen 72 Stunden freigestellt. Zudem wurde die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber festgeschrieben, in diesen Fällen den Bediensteten psychologische Hilfe anzubieten – so die Aussendung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Diese und weitere Regelungen wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren in der vom Verkehrsministerium eingerichteten Arbeitsgruppe von Experten und Sozialpartnern erarbeitet. „Letztendlich wurde diese Regelung auf Forderung der Gewerkschaft vida in die Novelle aufgenommen und im Sinne der Sicherheit für jeden einzelnen Fahrgast und Beschäftigten auch umgesetzt“, sagt Günter Blumthaler, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn der Gewerkschaft vida. „Die nun nach der Begutachtung aufgenommene Verpflichtung, psychologische Hilfe anzubieten, gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, durch Spezialisten gut betreut wieder schnell in den Berufsalltag zurückzukehren.“