Handlungsbedarf: Schutz von Outdoor-Worker:innen vor Hautkrebs
Obwohl Fortschritte bei der Anerkennung von Berufskrankheiten gemacht wurden, scheint es im zuständigen Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) keinen konkreten Plan zur Prävention von arbeitsbedingtem Hautkrebs zu geben. Angesichts des erwarteten Anstiegs dieser Erkrankungen ist es dringend erforderlich, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße und effektive Prävention zu schaffen. Neben der Reduzierung menschlichen Leids sind die finanziellen Mittel, die in Präventionsmaßnahmen investiert werden (Return on Prevention, ROI), nachweislich besser angelegt als in kurative Maßnahmen.
Schutz von Outdoor-Arbeitnehmer:innen vor hellem Hautkrebs Es besteht dringender Handlungsbedarf in vier Bereichen: Festlegung von Schutzmaßnahmen ab einem bestimmten UV-Index, Anerkennung von hellem Hautkrebs als Berufskrankheit, jährliche verpflichtende Hautuntersuchungen für gefährdete Arbeitnehmer:innen und verstärkte Überprüfungen der Schutzmaßnahmen während der heißen Monate.
Den vollständigen Artikel von Harald Bruckner und Fabian Gamper finden Sie im A&W Blog.