Gesunde Arbeit

16. Wettbewerb „Gesunde Arbeitsplätze“: Reichen Sie Ihren Beitrag ein!

Der in Zusammenarbeit mit den nationalen Focal Points organisierte Wettbewerb für gute praktische Lösungen für gesunde Arbeitsplätze würdigt Organisationen in Europa, die innovative Ansätze zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen präsentieren.
Am Wettbewerb teilnehmen können Organisationen jeder Größe.
16. Wettbewerb „Gesunde Arbeitsplätze“ Am Wettbewerb teilnehmen können Organisationen jeder Größe.

Die Beispiele bewährter Verfahren sollen Risiken für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Technologien am Arbeitsplatz aktiv vorbeugen. Im Anschluss an den österreichischen Wettbewerb wählt eine europäische Jury die endgültigen Gewinner aus.

Mitmachen beim 16. Wettbewerb „Gesunde Arbeitsplätze“ Das ist die perfekte Gelegenheit: Beteiligen sie sich an der neuen Kampagne Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung, tauschen sie bewährte Verfahren in ganz Europa aus und lassen sie sich von anderen Betrieben inspirieren!
Der 16. Wettbewerb „Gesunde Arbeitsplätze“ für bewährte Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz würdigt Unternehmen für herausragende und innovative Beiträge zum Thema Sicherheit und Gesundheit durch Vorbeugung von Risiken im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel am Arbeitsplatz.


Was kann eingereicht werden? Als Beitrag eingereicht werden können gute praktische Lösungen, jedes wirksame und innovative Praxiskonzept für den Umgang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Wichtig ist, klar zu beschreiben, wie gute Managementpraktiken am Arbeitsplatz umgesetzt werden und was damit erreicht worden ist.
Besonders relevant ist, den ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darzulegen, der zu echten Verbesserungen führt und nachhaltig und auf andere Arbeitsplätze übertragbar ist. Die Jury achtet auch darauf, ob Kollektivmaßnahmen Vorrang gegenüber Maßnahmen eingeräumt wird, die auf den Einzelnen ausgerichtet sind, und ob die Arbeitnehmer.innen und ihre Vertreter:innen wirksam in die Maßnahmen einbezogen werden.
Die Maßnahmen halten selbstverständlich die einschlägigen rechtlichen Anforderungen des Landes, in dem sie durchgeführt werden, ein und sollen darüber hinausgehen.

Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können Organisationen jeder Größe. Dazu gehören Unternehmen, Ausbildungsstätten, Arbeitgeber:innen- und Berufsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sowie offizielle Kampagnenpartner.

Weitere Informationen Hier finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb, österreichische Bewerbungen sind mit diesem Anmeldeformular bis 16. September 2024 möglich!
Ansprechperson für Fragen zum Wettbewerb ist Martina Häckel-Bucher im Arbeitsministerium.

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