Gesunde Arbeit

AUVAsicher: Respekt und Dank für die ersten 25 Jahre

Zu Jahresbeginn feierte AUVAsicher sein 25-jähriges Jubiläum. Allen Mitwirkenden gebührt Respekt für ihren unermüdlichen Einsatz in der betrieblichen Prävention und ein herzliches Dankeschön.
Die AUVA berät Arbeitgeber:innen, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen bei Prävention und Arbeitnehmer:innenschutz.
AUVAsicher: Respekt und Dank für die ersten 25 Jahre Die AUVA berät Arbeitgeber:innen, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen bei Prävention und Arbeitnehmer:innenschutz.

Der gesetzliche Auftrag von AUVAsicher ist die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer:innen in Klein- und Mittelbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Arbeitgeber:innen werden bei der Prävention sowie bei der Einhaltung des Arbeitnehmer:innenschutzes beraten und unterstützt.

Wie alles begann Am letzten Tag der EG-Beitrittsverhandlungen Österreichs, am 12. April 1994, wurde Artikel VI als Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner für das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geschaffen. In weiterer Folge musste Artikel VI erst ins Konkrete und Praktische übersetzt werden. Im Jahr 1998 wurde AUVAsicher mit starker politischer Unterstützung der damaligen Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Eleonora Hostasch, unter maßgeblicher Einbeziehung der Sozialpartner konzipiert und so auf den Weg gebracht. Die ASchG-Novelle wurde am 26. November 1998 in der 149. Sitzung des Nationalrates von SPÖ und ÖVP beschlossen.

Gelungener Start Offiziell starteten die Präventionszentren von AUVAsicher einen Tag vor der Kundmachung der ASchG-Novelle am 11. Jänner 1999 mit je einem Standort pro Bundesland. Im ersten vollen Betriebsjahr 2000 wurden bereits 76.630 Arbeitsstätten beraten (2022: 99.901). Bei den Betrieben mit 21 bis 50 Arbeitnehmer:innen wurde die Zielvorgabe der Beratung von zwei Drittel der Unternehmen schon im ersten Jahr überschritten (2000: 68 Prozent; 2022: 77,3 Prozent).

Prävention braucht mehr Geld Mit der Einführung von AUVAsicher wurde in den Erläuterungen der Regierungsvorlage zu § 78a ASchG festgehalten: „… wobei angestrebt wird, letztlich 10 % des Gesamtbudgets der AUVA für Prävention insgesamt aufzuwenden“ (vgl. GP XX RV1449, Seite 14). Das Ziel, die Aufwendungen für die Prävention auf zehn Prozent der Gesamtaufwendungen zu steigern, wurde aber nie erreicht. Bei Erreichung des Ziels von zehn Prozent wären im Jahr 2021 rund 146 Mio. Euro zur Verfügung gestanden, stattdessen waren es nur 67 Mio. Euro. Eigentlich unverständlich, weil sich Investitionen in die Prävention mittel- und langfristig rechnen. Mit den zusätzlichen 79 Mio. Euro könnte viel bewegt werden und die Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen von jährlich 8,1 Milliarden Euro könnten deutlich gesenkt werden.

Die nächsten Jahre Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 25 Jahren dramatisch verändert. Wenn wir heute sehen, wie sehr der Arbeitsdruck steigt und immer mehr Beschäftigte den übermäßigen psychischen Anforderungen nicht mehr standhalten können, benötigen wir zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung eine verpflichtende arbeitspsychologische Betreuung. Die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sind in AUVAsicher garantiert gut investiert. Nur gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen menschengerechte Arbeit – heute und in Zukunft.

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