Gesunde Arbeit

Katzian: Keine Arbeitnehmer:innen zweiter Klasse mehr in der EU

„Die Einigung auf die Richtlinie für Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa“, begrüßt Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB, die Einigung im letzten Moment.
Die Einigung auf die EU-Richtlinie Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt! Beschäftigte von Online-Plattformen gelten künftig als Arbeitnehmer:innen mit allen damit verbundenen Rechten.
Keine Arbeitnehmer:innen zweiter Klasse mehr in der EU Die Einigung auf die EU-Richtlinie Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt! Beschäftigte von Online-Plattformen gelten künftig als Arbeitnehmer:innen mit allen damit verbundenen Rechten.

Nach monatelangem Ringen haben sich das Europäische Parlament und die Regierungen Anfang Februar auf einen Kompromiss geeinigt, der jetzt auch im Rat bestätigt wurde. Kernstück der Richtlinie ist die Annahme eines Arbeitsverhältnisses und die Umkehr der Beweislast, Beschäftigte von Online-Plattformen gelten somit künftig grundsätzlich als Arbeitnehmer:innen mit allen damit verbundenen Rechten.

Laut der Europäischen Kommission sind 5,5 Millionen der insgesamt rund 28 Millionen der Plattformarbeit Tätigen als Scheinselbstständige klassifiziert, was für Betroffene immense Nachteile bei Entlohnung und Sozialversicherungsschutz bedeutet. In vielen Mitgliedsstaaten werden diese Bestimmungen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit Fortschritte für Arbeitnehmer:innen bringen. Das massive Lobbying diverser Plattformbetreiber hat allerdings dazu geführt, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf verwässert wurde. Bei der Umsetzung in nationales Recht sind also die Regierungen gefragt. „Die Intention der Richtlinie ist klar: Keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse mehr in der EU“, sagt Katzian: „Auch die österreichische Bundesregierung ist dringend aufgefordert, alle Schlupflöcher etwa beim Missbrauch freier Dienstverhältnisse zu schließen.“

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