22.-24.10.2024: Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Praxisnahe Ausbildung gemäß § 10 ASchG und § 4 SVP-VO
Sie sind von der Chefin oder vom Chef zur „SVP“ ernannt worden?
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.
Die fachlichen Voraussetzungen müssen in einer Ausbildung erworben werden, die entsprechend der SVP-Verordnung mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu jeweils 50 Minuten umfassen.
Dieser Kurs ist vor der Bestellung oder innerhalb des ersten Jahres der Tätigkeit als SVP zu absolvieren. Im Kurs werden das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die wichtigsten Verordnungen im Kontext mit den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) gemeinsam erarbeitet.
Ziele
- Erwerben der Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson
- Erarbeiten der gesetzlichen Aufgabe, Rolle und Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson im Betrieb
- Lernen, die Interessen der Beschäftigten aktiv zu vertreten
- Überblick über inner- und überbetriebliche Akteur:innen des Arbeitnehmerschutzes (AUVA, AI, Arbeitsmedizin etc.) bekommen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Praxis erfahren
Zielgruppe
- Mitglieder der AK Oberösterreich
Trainer:innen
- Mag.a Patricia Mayrhofer, AK Oberösterreich
- Mag.a Mirna Specht-Prebanda, AK Oberösterreich
Info & Anmeldung
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
+43 50 6906 5420
kbi-seminar@akooe.at
Anmeldeschluss: 24. September 2024
Hinweis
Laut § 10 Abs. 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben Arbeitgeber den Sicherheitsvertrauenspersonen Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.
Kosten
170 Euro sind vom Arbeitgeber 2 Wochen vor Seminarbeginn zu bezahlen. Damit wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Stornobedingungen
- Wir berücksichtigen Stornierungen nur schriftlich und bis zum letzten Werktag vor der Veranstaltung.
- Bis einen Monat vor Beginn verrechnen wir keine Stornogebühr.
- Ab einem Monat bis 15 Tage vor Beginn verrechnen wir 25 Prozent der Teilnahmegebühr, ab dem 14. Tag 50 Prozent und bei unangekündigtem Fernbleiben 100 Prozent der Teilnahmegebühr.