Der nächste heiße Sommer kommt bestimmt!
Kein Wunder, dass ArbeitnehmerInnen angesichts steigender Temperaturen oft über Unwohlsein klagen und sich informieren möchten. Was rät die Arbeitsinspektion?
Grundsätzlich gilt: Sobald sich das empfundene Raumklima negativ auf das Wohlbefinden auswirkt und die Leistung bzw. Produktivität nachlässt, besteht für den/die ArbeitgeberIn Handlungsbedarf. Was genau getan wird, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab, wie dem Ort der Tätigkeit, der Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit, der körperlichen Aktivität und der Bekleidung usw.
Kann man eine/n ArbeitgeberIn verpflichten, in einem zu heißen Arbeitsraum eine Klimaanlage einzubauen?
Die Antwort dazu ist: Nein. Selbstverständlich müssen aber geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Hitze am Arbeitsplatz getroffen werden.
Können Sie uns konkrete Maßnahmen nennen, die die Arbeitsinspektion empfiehlt?
Neben einer ausreichenden Lüftung und Durchlüftung aller Arbeitsräume, die in den Sommermonaten morgens und abends oder in der Nacht besonders effektiv ist, wird oftmals auch zum Anbringen einer Abschattung geraten. Jalousien, Rollos, vorgehängte Lochbleche oder Folien sind hier Beispiele. Wichtig ist, dass danach die Sicht ins Freie noch ausreichend gewährleistet ist.
Was gilt, wenn der Arbeitsplatz zusätzlich durch eine künstliche Wärmequelle belastet wird?
Hier sind technische Maßnahmen wie die Abschirmung von wärmestrahlenden Flächen sinnvoll. Aber auch organisatorisch kann man Verbesserungen erreichen, wie durch die Verminderung der Einwirkdauer. Maßnahmen müssen immer auf die jeweilige Situation abgestimmt werden!
Wie ist das im Sommer mit Tätigkeiten im Freien, beispielsweise auf Baustellen?
Die direkte Sonneneinstrahlung birgt natürlich zusätzliche Gefahren – Hitzekollaps, Sonnenstich und Hitzeschlag, aber auch Verbrennungen und Blendung zählen mittlerweile zu den Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten im Freien während der Sommermonate. Auch hier geht es um organisatorische Maßnahmen, wie das Vorverlegen des Arbeitsbeginns, zusätzliche Arbeitspausen im Schatten, Beschattung der Arbeitsplätze und die Bereitstellung alkoholfreier Getränke. Andererseits sind persönliche Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich, wie geeignete Kleidung und Kopfbedeckung, Verwendung von Sonnenschutzmitteln und Sonnenbrillen. Auch die Erste-Hilfe-Unterweisungen bezüglich Hitzekollaps, Hitzeschlag oder Sonnenstich sind wichtig!
Was sehen die Vorschriften zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen an Arbeitsplätzen mit Raumtemperaturen von über 25 Grad Celsius vor?
Grundsätzlich sind solche Temperaturen als belastend anzusehen. Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung ist schwangeren Arbeitnehmerinnen jedenfalls zu gewähren, und wenn möglich, sollten die raumklimatischen Verhältnisse verbessert werden. Sinnvoll sind auch hier, wie bereits mehrfach erwähnt, zusätzliche Pausen und regelmäßige Flüssigkeitszufuhr.
Vielen Dank für das informative Gespräch.
Hinweis der Redaktion: Mehr Infos zum Thema Arbeiten bei Hitze finden Sie auf unserer Website im Themenbereich Hitze am Arbeitsplatz.