Beauftragte im Betrieb leisten als Fachkräfte direkt vor Ort einen wichtigen Beitrag zum ArbeitnehmerInnenschutz. Sie sind Schwerpunktthema der Ausgabe 3/2015 des Magazins Gesunde Arbeit.
Als Fachkräfte direkt vor Ort leisten Brandschutzwarte, ErsthelferInnen & Co einen wichtigen Beitrag zum ArbeitnehmerInnenschutz und stellen keine Verwaltungslast dar.
„Gebrauchstaugliches“ arbeits- und organisationspsychologisches Anwendungswissen unter www.aowpsychologie.com als Ergebnis eines von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) finanzierten Projekts.
Gesundheitsfaktor Licht: Wussten Sie, dass sich bereits ab dem 40. Lebensjahr Sehleistung, Adaptionsfähigkeit und Blendungsbefindlichkeit zu verändern beginnen?
Menschen lange und gesund im Berufsleben zu halten ist für alle Beteiligten ein unschätzbarer Vorteil. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Der neue „fonds gesunde betriebe vorarlberg“ fördert künftig Projekte, je nach MitarbeiterInnenzahl, mit bis zu 25.000 Euro.
Die Qualität der Leistung im Gesundheits- und Sozialbereich hängt von den Arbeitsbedingungen ab. Zufriedene MitarbeiterInnen kommen uns allen zugute, vor allem den LeistungsbezieherInnen.
Bei einer Wochenarbeitszeit von 55 und mehr Stunden steigt das Schlaganfallrisiko im Vergleich zu 35 bis 40 Arbeitsstunden pro Woche um ein Drittel. Das ergibt sich aus einer im "Lancet" publizierten Studie.
Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 279/2008, tritt mit 1. September 2015 außer Kraft (siehe Anlage Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 230 vom 18. August 2015).
Am 18. August 2015 wurde das schärfere Tabakgesetz kundgemacht. Die unnötig lange Übergangsfrist mit 1. Mai 2018 blieb. Dafür können Betriebe, die bereits bis spätestens zum 1. Juli 2016 das Rauchverbot gewährleisten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie geltend machen.