Das seit wenigen Wochen geltende Arbeitszeitgesetz geht an der betrieblichen Praxis vorbei und sorgt für erhöhten Beratungsaufwand in der AK Steiermark.
Dass Gehirn und Körper Arbeitspausen und Erholung brauchen, um einwandfrei zu funktionieren, ist allgemein unbestritten. Weitaus weniger bekannt sind die Details: Wie oft, wie lange und in welcher Form sollte man idealerweise Pause machen?
Naht der Winter, treten vermehrt Erkältungskrankheiten auf. Soll man dann trotzdem krank in die Arbeit gehen? Davor kann nur abgeraten werden. Präsentismus schadet der Gesundheit.
Der Film Marina von Julia Roesler erzählt die Geschichte von Marina, einer isolierten rumänischen Pflegerin in Deutschland. Er bietet einen nachdenklich stimmenden Einblick in die Ausbeutung von Wanderarbeiterinnen und die täglichen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind.
Seit fast 20 Jahren arbeitete Fatma B. als Hilfsköchin in einer Wiener Restaurantkette. Dann verlangte ihr Chef von der 56-Jährigen, dass sie entweder ab 1. September täglich 12 Stunden arbeiten solle oder man sie kündigen müsse.
Viele Herausforderungen erwarten Renate Anderl als Präsidentin. Einiges hat sie bereits tatkräftig umgesetzt. Für die Zukunft ist beispielsweise die Digitalisierungsoffensive oder der Ausbau der Beratungsangebote geplant. Der nächste große Meilenstein ist die AK-Wahl im Frühjahr 2019.
Jede Arbeit macht müde. Langes Arbeiten oder sehr fordernde Tätigkeiten belasten den menschlichen Organismus besonders stark. Um leistungsfähig zu bleiben, brauchen ArbeitnehmerInnen daher gut gestaltete Pausen sowie ausreichend Schlaf und Erholung.
Die Auswirkungen von Automatisierung und Digitalisierung auf die Arbeitswelt standen im Zentrum einer Veranstaltung am 8. November 2018 im Filmhaus Kino am Spittelberg in Wien. Dabei wurde unter anderem der Gewinnerfilm des Filmpreises Gesunde Arbeitsplätze 2017 "Before the Bridge" gezeigt.
In der Reihe der Wandzeitung „SVP-Info“ der AK Wien ist eine neue Ausgabe erschienen. Sie widmet sich dem Thema „Gefährliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz“.
Bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten. Das Arbeitsinspektorat kann allerdings einer Ausnahme vom Trinkverbot bei Verwendung besonderer Trinkflaschen zustimmen. Das regelt ein Erlass des Sozialministeriums.