Rund ums Arbeiten im Homeoffice ergeben sich viele Fragen. Die Arbeiterkammer liefert mit ihrem aktuellen Ratgeber 56 Antworten rund um die neue Arbeitsform daheim.
Die Novellierungen der Grenzwerteverordnung (nun GKV 2020), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) sowie der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) wurden im BGBl. II Nr. 382/2020 veröffentlicht. Sie sind mit 3.9.2020 in Kraft getreten.
Sich beim ArbeitnehmerInnenschutz auf die Kosten präventiver Maßnahmen zu fokussieren, ist eine sehr einseitige Betrachtung. Denn auf der anderen Seite stehen die Einsparung von Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle, ein erhöhter wirtschaftlicher Output, die Erhöhung langfristiger Arbeitsfähigkeit und ein Beitrag zum Wohlergehen der Erwerbsbevölkerung.
Betriebsrat Robert Wurm: Wie viele LenkerInnen und Fahrgäste müssen sich anstecken? Was in Supermärkten seit März selbstverständlich ist, muss endlich auch für alle ÖBB-Busse möglich sein.
Eine neue Studie zeigt ausgeprägte soziale Unterschiede im wahrgenommenen Corona-Infektionsrisiko bei der Arbeit, insbesondere zum Nachteil von Frauen und MigrantInnen.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich schlägt Alarm: In der Rechtsberatung der AK Oberösterreich häufen sich derzeit die Fälle, in denen ArbeitnehmerInnen von einem fahrlässigem Umgang mit COVID-19 in den Betrieben berichten.
In der „WIDES-Datenbank“ auf www.wides.at finden Sie mit wenigen Mausklicks Desinfektionsmittel mit ausreichender Wirksamkeit, bei gleichzeitig geringer Belastung für Gesundheit und Umwelt. Internationale Empfehlungen und Auszeichnungen bürgen für die Qualität der gebotenen Informationen.
Jeder einzelne Euro, der in die Prävention investiert wird, rechnet sich – und zwar sowohl für die Betriebe als auch für die ArbeitnehmerInnen im Betrieb und die gesamte österreichische Volkswirtschaft.
Das WIFO hat im Auftrag der Arbeiterkammer die Folgekosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen untersucht. Diese Studie liefert neue, international vergleichbare Zahlen und zeigt im Detail, wie sich diese Kosten zusammensetzen und wer sie trägt. Im Gespräch mit der „Gesunden Arbeit“ erläutert Thomas Leoni vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) die Kernaussagen der Studie.
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verursachen Gesamtkosten von rund 9,9 Mrd. Euro jährlich. Um diese hohen Kosten zu senken, braucht es bessere Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen und Investitionen in Prävention. Denn jeder in Prävention investierte Euro kommt mehr als doppelt zurück. Das zahlt sich aus – für ArbeitnehmerInnen, Unternehmen und Gesellschaft.
Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit darstellen. Bei Vorliegen eines solchen Verdachts ist dies vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten jedenfalls an den Unfallversicherungsträger, z. B. die AUVA, zu melden.