Vor 10 Jahren trat eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft. Seither müssen neben körperlichen Belastungen auch psychische Belastungen verbindlich evaluiert werden. Auch bei psychischen Gefahren sind von Arbeitgeber:innen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu setzen. Damals ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber ist das heute ein Grund, das zehnjährige Jubiläum zu feiern?
Unterstützt und begleitet durch einen Arbeits- und Organisationspsychologen führte die Grazer Firma TBK unter aktiver Beteiligung ihrer Beschäftigten die Evaluierung psychischer Belastungen durch. Ergebnis des Prozesses waren zahlreiche Maßnahmen, durch die die Belastung der Arbeitnehmer:innen inzwischen deutlich reduziert werden konnte.
Ein Fallbeispiel der Evaluierung psychischer Belastung aus der Pflege bestätigt den Kulturwandel im Bezirksaltenwohnheim Ferlach und zeigt Wirkung: Die psychische Belastung konnte reduziert werden und die Arbeitsplatzzufriedenheit nahm signifikant zu.
Im Vorfeld des Gipfeltreffens vieler Expert:innen am Forum Prävention 2024 bat die „Gesunde Arbeit“ den neuen stellvertretenden Generaldirektor der AUVA, Roland Pichler, um ein Interview und fragte bei dieser Gelegenheit nach, wie es um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestellt ist – vor allem mit Blick auf die rasant fortschreitende Digitalisierung.
Die Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die die Gefahrenevaluierung der arbeitsbedingten psychischen Belastung regelt, gibt es nun seit zehn Jahren. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen nach wie vor Schwierigkeiten haben, dieses Gesetz in der Praxis konkret umzusetzen.
„Update Arbeitsplatzevaluierung“ war der Titel des 81. Treffpunkts SVP aktuell am 24. Oktober 2023 in der AK Wien. Die Veranstaltung rief in Erinnerung, worauf bei der Arbeitsplatzevaluierung und insbesondere bei der Evaluierung psychischer Belastungen zu achten ist. Mit Video der Veranstaltung!
Zeitdruck, Unplanbarkeit und Personalmangel – die Zufriedenheit der burgenländischen Arbeitnehmer:innen befindet sich laut Arbeitsklima-Index 2022 im historischen Sinkflug. Hauptgründe sind der steigende psychische und physische Stress. Außerdem belasten die Beschäftigten die Unplanbarkeit und die Tatsache, dass immer mehr Kolleg:innen ihren Beruf aufgrund der zu hohen Belastungen nicht bis zur Pension ausüben können.
In diesem Beitrag über 10 Jahre Evaluierung psychischer Belastung finden Sie Zusammenfassungen von Interviews mit Expert:innen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Polen. Erfahren Sie mehr über internationale Entwicklungen und Präventionsthemen im Bereich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Im Interview mit AKtuell sprechen die Expertinnen Johanna Klösch von der AK und Dorottya Kickinger vom ÖGB über die Problematik der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Angesichts der Tatsache, dass rund 60 Prozent der Beschäftigten in Österreich mindestens einem psychischen Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, diskutieren sie die Verantwortung der Arbeitgeber gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Neben schwerer körperlicher Arbeit werden psychische Belastungen schnell zur Herausforderung für Arbeitnehmer:innen. Durch die Evaluierung psychischer Belastungen können die Arbeitsbelastungen identifiziert und in der Folge die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Krankheiten und Fehlzeiten reduzieren das gesamte Arbeitsvolumen in Österreich um circa 3,5 Prozent. Psychisch bedingte Krankenstände sind für etwa 3,2 Prozent aller Krankenstandsfälle verantwortlich. Psychische Themen wie Burn-out, Depression und damit sinkende Arbeitsleistung stehen daher zunehmend im Fokus.
Eine mangelhafte Arbeitsorganisation bildet den idealen Nährboden für Konflikte. Es gilt daher, den Fokus auf Kommunikation, Rollenklarheit, Gerechtigkeit und Co. zu legen. Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen liefert hier wertvolle Unterstützung.
In der Evaluierung psychischer Belastungen wird auf emotionale Anforderungen bislang kaum fokussiert. Dabei ist in einer vielfältig fordernden Arbeitswelt die Fähigkeit der Wahrnehmung und Regulation eigener sowie der Emotionen anderer Personen (z. B. verärgerter Kund:innen) ein Schlüssel zum Erhalt der psychischen Gesundheit.
Nachhaltigkeit beinhaltet für den technischen Großhändler Haberkorn auch die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen. 2008 hat das Unternehmen daher die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verankert. Geachtet wird dabei auf die physische und psychische Gesundheit. Kürzlich gewann Haberkorn den BGF-Sonderpreis der Bundesarbeitskammer.
Bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen gibt es Aufholbedarf. Themen wie Digitalisierung oder Gewalt müssen stärkere Beachtung finden. Zeitgemäße Perspektiven rund um die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind zu entwickeln und umzusetzen.
Vor zehn Jahren wurde im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) klargestellt, dass auch die arbeitsbedingte psychische Belastung zu evaluieren ist. Zeit, ein Resümee zu ziehen und die Frage zu stellen: Wo stehen wir heute? Gesunde Arbeit sprach mit den Vertreter:innen der beiden Berufsverbände: Andrea Birbaumer, Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP), und Natascha Klinser, Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP).
Vor zehn Jahren wurde die Evaluierung psychischer Belastungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ausdrücklich verankert. Wie können Arbeitnehmer:innen dadurch entlastet werden? Wie profitieren Unternehmen davon? Und wo gibt es noch Verbesserungsbedarf?
Vor 10 Jahren trat eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft. Seither müssen neben körperlichen Belastungen auch psychische Belastungen verbindlich evaluiert werden. Auch bei psychischen Gefahren sind von Arbeitgeber:innen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu setzen. Damals ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber ist das heute ein Grund, das zehnjährige Jubiläum zu feiern?
Was gibt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für die Evaluierung psychischer Belastungen vor? Der frisch aktualisierte Folder der AK Wien liefert einen kurzen und prägnanten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Höher, schneller, weiter – in der Arbeitswelt wird uns immer mehr abverlangt. Dass das nicht spurlos an der körperlichen, aber auch psychischen Gesundheit vorbeigeht, zeigt die IFES-Studie zum Arbeitsklima-Index 2022 im Burgenland: Der psychische Stress hat wieder zugenommen. Steigt uns die Arbeit zu Kopf?
Arbeiten im Homeoffice hat sich mit der Corona-Pandemie weit verbreitet. Neben Chancen resultieren aus dieser Arbeitsform aber auch Risiken für unsere psychische Gesundheit. Eine neue Expertise der Universitäten Innsbruck und Graz liefert Informationen, Handlungsansätze sowie Checklisten und zeigt mögliche Gefahren auf.
Die Broschüre „Psychische Gesundheit im Homeoffice“ identifiziert spezifische psychische Gefahren, die bei Homeoffice auftreten können und auch im Zuge der Evaluierung psychischer Belastungen laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu berücksichtigen sind.
Was versteht man unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz? Und vor allem: Was kann man dagegen tun? Mehr dazu erfahren Sie in den Video-Interviews mit unseren Expertinnen!
Vier von zehn Beschäftigten sind zumindest einem Risiko für psychische Probleme an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Broschüre „Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung“ stellt Beispiele für Verfahren vor, mit denen die psychische Arbeitsbelastung erhoben werden kann.
Die Website www.eval.at präsentiert sich in einer neuen, frischen und zeitgemäßen Optik, welche zudem für Mobilgeräte optimiert ist. Rufen Sie die Inhalte von Ihrem PC oder Ihrem Smartphone ab und nutzen Sie die Website für die Erstellung Ihrer Arbeitsplatzevaluierung!
Bei der Arbeit in einer Kfz-Werkstätte handelt es sich um vielfältige Tätigkeiten, die eine entsprechende Herausforderung für den ArbeitnehmerInnenschutz darstellen. Ein neuer Leitfaden gibt einen Überblick über Gefahrenquellen und unterstützt bei der Durchführung einer praxistauglichen Evaluierung.
Psychische Arbeitsbedingungen müssen genauso evaluiert werden wie technische und arbeitsmedizinische Aspekte. Doch es kursieren immer noch viele Gerüchte und gefährliches Halbwissen. Zeit, damit aufzuräumen!
Die seit 2013 gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen wurde in größeren Unternehmen weitgehend bereits durchgeführt, die positiven Effekte wurden vielfach aber noch nicht registriert, resümiert der AK-Strukturwandelbarometer 2018.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Die wichtige Frage, ob die Evaluierung auch tatsächlich die psychischen Belastungen reduziert, kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Um das Potential der Evaluierung voll auszuschöpfen, ist aber die Ausarbeitung und konsequente Umsetzung von Folgemaßnahmen das Um und Auf. Hier gibt es Verbesserungsbedarf.“
Im neuen Fachbuch des ÖGB-Verlags beschreiben ArbeitspsychologInnen erstmals betriebliche Fallbeispiele und praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Spätestens seit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 2013 ist klar, dass auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen ist. Mit den entsprechenden Evaluierungen sind die meisten Unternehmen allerdings sehr zögerlich.