Arbeiten bei Kälte
Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen steht in engem Zusammenhang mit passenden klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Abweichungen davon können zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit, zu Unbehagen, zu einer möglichen Gefährdung der Gesundheit und zu erhöhtem Unfallrisiko führen.
Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheits-schutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, welche die Arbeit betreffen, zu sorgen. Diese allgemeine Fürsorgepflicht wird in den ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften konkretisiert. Beispielsweise besteht die Verpflichtung alle Arbeitsplätze zu evaluieren. Das bedeutet, dass die Gesundheitsgefahren zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu setzen sind. Die Evaluierungspflicht umfasst auch Arbeiten bei Kälte im Freien und die raumklimatischen Verhältnisse in Räumen.
Bei Arbeiten im Freien muss der/die ArbeitgeberIn geeignete Kälte- und Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen und geeignete organisatorische Maßnahmen treffen, um die Belastungen aufgrund der klimatischen Bedingungen zu mindern.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in der SVP-Info "Arbeiten bei Kälte" (siehe Download).