Sicherheits-Charta für die Baubranche
Sicherheit ist am Bau ein zentrales Thema. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat mit AK, Zentralem Arbeitsinspektorat, Industriellenvereinigung, ÖGB und WKO eine Sicherheits-Charta ausgearbeitet. All diese Organisationen setzen sich dafür ein, dass auf Baustellen die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen angewandt werden.
Die Schlagworte der Charta lauten:
Gefahr erkennen - Gefahr sofort beheben - Weiterarbeiten
Dies bedeutet, dass beim Erkennen einer Gefahr die Tätigkeit, wenn nötig, unterbrochen wird. Es wird erst weitergearbeitet, wenn die unmittelbare/konkrete/drohende Gefahr am Arbeitsplatz behoben ist.
Zur Konkretisierung dieses Leitbildes wurden acht gemeinsame Arbeitssicherheits-Spielregeln für den Hochbau ausgearbeitet:
Regel 1: "Wir sichern Absturzkanten"
Regel 2: "Wir sichern Bodenöffnungen sofort"
Regel 3: "Wir bedienen Krane vorschriftsgemäß und führen Einweise- und Absetzarbeiten sicher durch"
Regel 4: "Wir benützen nur geeignete Leitern und setzen diese sicher ein"
Regel 5: "Wir arbeiten nur auf sicheren Gerüsten"
Regel 6: "Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen"
Regel 7: "Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung"
Regel 8: "Wir sichern Künetten, Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,25 m"