Gesunde Arbeit

Gleiche Rechte für LandarbeiterInnen

Seit 1. Juli 2021 gibt es ein bundesweit einheitliches Landarbeitsgesetz. Bisher waren Gesetze und Verordnungen für LandarbeiterInnen Sache jedes einzelnen Bundeslandes. Offen sind noch Verbesserungen beim Schutz von ErntearbeiterInnen.
Das neue Landarbeitsgesetz soll die Rechte der ErntearbeiterInnen verbessern.
Erntearbeiterin bei der Arbeit Das neue Landarbeitsgesetz soll die Rechte der ErntearbeiterInnen verbessern.

Für ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) nicht. Historisch gewachsen gab es immer ein eigenes Landarbeitsrecht, das jedes Bundesland selbst festlegen konnte. So galten neun verschiedene Landarbeitsordnungen. Die Politik hat den Weg dafür freigemacht, dass nun bundesweit dasselbe gilt. Erfasst sind ArbeitnehmerInnen in bäuerlichen Betrieben, privaten Forst- und Gutsbetrieben, landwirtschaftlichen Genossenschaften und im Gartenbau.

Landarbeitsgesetz
Seit 1. Juli 2021 gilt das neue Landarbeitsgesetz für ganz Österreich. Bei der Entstehung waren die Sozialpartner eingebunden. Das Arbeitsrecht wurde bei dieser Gelegenheit aktualisiert. Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz hat man sich in weiten Teilen an das ASchG angelehnt. Auch die zukünftigen Ausführungsverordnungen wie zu Arbeitsmitteln oder Arbeitsstätten werden sich an den Verordnungen zum ASchG orientieren. Notwendige Spezialregeln für die Land- und Forstwirtschaft werden aus dem bisherigen Landesrecht übernommen, z. B. der Umgang mit Tieren oder Regeln für die Waldarbeit.

Upgrade aufs 21. Jahrhundert
Die Bilder von menschenunwürdigen Unterkünften für ErntearbeiterInnen bei Spargelbauern sind noch in Erinnerung: schimmlige Zimmer, Stockbetten auf engstem Raum gepfercht. Dank der Sezonieri-Kampagne und der Produktionsgewerkschaft PRO-GE wurde dieses Thema ans Licht gebracht. Das politische Ziel ist nun, die Arbeits- und Wohnbedingungen der – meist migrantischen – ArbeitnehmerInnen auf den Stand des 21. Jahrhunderts zu bringen.
Besonderen Handlungsbedarf gibt es demnach bei den Unterkünften, aber auch dabei, während der Arbeit Trinkwasser zur Verfügung zu haben und eine Toilette aufsuchen zu können. All dies soll in der Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft geregelt werden. Die politischen Verhandlungen darüber dauern noch an (Stand: 4. August 2021).


Theorie und Praxis
Damit das neue Landarbeitsrecht auch gelebt wird, braucht es weit mehr Kontrollen durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektion. In vielen Bundesländern ist dazu dringend mehr Personal nötig. Weitere Bausteine sind Mindestkontrollquoten und Transparenz über die Tätigkeit der Inspektion. Die Gewerkschaften und Landarbeitskammern versprechen, bei den Kontrollen dranzubleiben. Ein wichtiger gewerkschaftlicher Vorstoß auf europäischer Ebene wurde von der österreichischen Landwirtschaftsministerin blockiert: Betriebe, die sich nicht an die arbeitsrechtlichen Vorschriften halten, sollten keine Agrarförderungen der EU kassieren. Die Agrarlobby hat diesen Schritt zur sozialen Verantwortung vorerst verhindert.

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