Gesunde Arbeit

ÖGB-Schumann: „Null Toleranz für Gewalt gegen Frauen“

„Für Gewalt gegen Frauen darf es null Toleranz geben, das gilt auch für das Arbeitsleben. Wir wollen betroffene Frauen ermutigen, nicht zu schweigen, aufzustehen und gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende.
„Jede und jeder Einzelne ist gefordert, hinzuschauen und einzuschreiten, wenn eine Frau am Arbeitsplatz belästigt, beleidigt oder gar bedroht wird“
Für Gewalt gegen Frauen darf es null Toleranz geben, das gilt auch für das Arbeitsleben. „Jede und jeder Einzelne ist gefordert, hinzuschauen und einzuschreiten, wenn eine Frau am Arbeitsplatz belästigt, beleidigt oder gar bedroht wird“

Auch am Arbeitsplatz sind Frauen nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt, wie die aktuelle Studie der Statistik Austria bestätigt. „Es gibt einen Ausweg aus der Gewaltspirale. Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder ein Anruf bei der Gewerkschaft sein“, bietet Schumann Unterstützung an und fügt hinzu, dass Arbeitgeber:innen nicht länger wegschauen dürfen: „Unternehmen haben eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen setzen, um Gewalt zu verhindern.“

Regierung darf nicht wegschauen und muss noch viel mehr tun Zum besseren Schutz der Frauen müsse Österreich auch endlich das internationale Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ratifizieren. Dass die Antwort des Arbeitsministeriums auf den Appell von ÖGB und AK, die zur Ratifizierung des Übereinkommens notwendigen, formalen Schritte zu setzen und die Sozialpartner mit ihrer Expertise in diesen Prozess einzubinden, negativ ausfiel, ist für Schumann nicht verständlich: „Hier geht es um keine Kavaliersdelikte oder Minderheitenprogramme. Viele Staaten haben das Abkommen bereits verifiziert. Es ist höchste Zeit, dass sich auch Österreich bewegt.“

Jeder kann aktiv werden „Jede und jeder Einzelne ist gefordert, hinzuschauen und einzuschreiten, wenn eine Frau am Arbeitsplatz belästigt, beleidigt oder gar bedroht wird“, betont Schumann. Jegliches Vorkommen von Gewalt müsse Vorgesetzen oder dem Betriebsrat gemeldet werden, um eine Eskalation frühzeitig zu vermeiden und Opfer zu schützen. Schon vorbeugend haben Arbeitgeber:innen viele Möglichkeiten, Gewalt am Arbeitsplatz zu vermeiden. „Eine Betriebsvereinbarung mit dem klaren Bekenntnis zu Gewaltfreiheit, eine Anlaufstelle im Betrieb, offene Kommunikationsstrukturen, Wertschätzung der Beschäftigten, aber auch gute Ausleuchtung von Betriebswegen oder Supervisionsangebote können dazu beitragen, dass es gar nicht zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt“, ist Schumann überzeugt.

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