Gesunde Arbeit

Gelbe Karte für Österreich

2022 beschloss die Internationale Arbeitsorganisation (IAO bzw. engl. ILO), das Gesundheits- und Sicherheitsübereinkommen Nr. 155 in ein grundlegendes Übereinkommen umzuwandeln, sodass Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit das fünfte Grundrecht werden. Österreich hat das Übereinkommen noch nicht ratifiziert. Wann ziehen wir nach?
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert alle europäischen Länder, die eine der beiden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitskonventionen nicht ratifiziert haben, auf, dies nachzuholen.
Ratifikation der ILO-Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 187 Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert alle europäischen Länder, die eine der beiden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitskonventionen nicht ratifiziert haben, auf, dies nachzuholen.
In der „Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ verpflichten sich die ILO-Mitglieder zur Einhaltung folgender Grundprinzipien und Rechte:
  • die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, 
  • die Beseitigung der Zwangsarbeit,
  • die Abschaffung der Kinderarbeit,
  • die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Jedem dieser Grundprinzipien sind zwei Übereinkommen als Kernarbeitsnormen zuzurechnen. Diese gelten für jeden Mitgliedstaat der Internationalen Arbeitsorganisation, auch wenn die Übereinkommen nicht ratifiziert wurden. Dies ergibt sich aus der Verfassung der ILO. 
 
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht
Eine von zehn Kernarbeitsnormen (sowie einem Zusatzprotokoll) ist das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt. Es zielt auf ein gesamtstaatliches System ab und geht auf Komponenten ein, wie die „Anpassung der Maschinen, der Ausrüstungen, […] der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverfahren an die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Arbeitnehmer“. Auch Maßnahmen und Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Betrieb werden definiert. Ein wesentlicher Teil des Übereinkommens ist das Recht von Arbeitnehmer:innen, eine Tätigkeit zu verweigern, die eine „unmittelbare und ernste Gefahr für Leben oder Gesundheit“ darstellt, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt und keine Abhilfe geleistet wurde.
 
Der nächste Schritt – die Ratifizierung
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert alle europäischen Länder, die eine der beiden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitskonventionen nicht ratifiziert haben, auf, dies nachzuholen. Die neue Kernarbeitsnorm Nr. 155 wurde erst von 75 Staaten ratifiziert. Österreich ist noch nicht unter ihnen. Die Erwartung, dass die Ratifizierung in naher Zukunft über die Bühne geht, ist hoch. Denn das Recht auf Leben und Gesundheit endet nicht am Werkstor, der Supermarktkasse, dem Eingang des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung.
 
Link
Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022