Hitze systematisch bekämpfen
Was kann ich eigentlich gegen die Hitze am Arbeitsplatz im Sommer unternehmen? Welche gesetzlichen Bestimmungen unterstützen uns? Darauf finden BetriebsrätInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen im neuen Skriptum des VÖGB „Hitze und UV-Strahlung am Brennpunkt Arbeitsplatz“ Antworten.
Wie erreichen wir beim/bei der ArbeitgeberIn entsprechende Maßnahmen gegen die sommerliche Hitze beim Arbeiten im Freien, aber auch in Gebäuden? Dieses Handlungsfeld wird für die betriebliche Interessenvertretung immer wichtiger. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurden unsere Sommer, durch eine Vielzahl von Messstellen statistisch gut belegbar, immer heißer.
Dabei sind gerade ArbeitnehmerInnen besonders gefährdet, denn sie sind an ihren Arbeitsplätzen besonders lange oder andauernd der Hitze und im Freien zumeist auch der UV-Strahlung ausgesetzt. Sie befinden sich damit im wahrsten Sinne des Wortes am „Brennpunkt Arbeitsplatz“. Hier wird Hitze immer öfter zur Gefahr für ihre Gesundheit. Auch deshalb, weil ArbeitnehmerInnen im Regelfall nur einen sehr beschränkten oder gar keinen Handlungsspielraum bei der Gestaltung ihres direkten Arbeitsumfeldes haben.
Objektive Messdaten als Ausgangspunkt
Umso wichtiger ist hier die aktive Rolle von BetriebsrätInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen. Temperaturmessungen sind immer der erste Schritt für alle weiteren Betriebsratsaktivitäten: Wie hoch ist die Temperatur zu bestimmten Zeiten in welchen Räumen tatsächlich? Grundlage dafür sind Messungen mit einem geeichten Thermometer. Diese Ergebnisse sind z. B. auch für alle weiteren Gespräche mit dem/der ArbeitgeberIn sehr wichtig. Sicherheitsfachkräfte sind speziell ausgebildet, Messungen unterschiedlichster Art vorzunehmen, auch Temperaturmessungen. Die AUVA steht in diesem Fall ebenso mit Rat und Tat zur Seite.
Das Skriptum informiert über alle weiteren Schritte wie Arbeitsplatzevaluierung, Einbeziehung von Sicherheitsfachkräften und besonders der Arbeitsmedizin. Denn Hitze am Arbeitsplatz ist ein Thema der Gesundheit. Auch Tipps, wie die Expertise von AUVA und Arbeitsinspektion am besten genutzt wird, finden sich im Skriptum.
Es gilt das TOP-Prinzip
Bei den zu treffenden Maßnahmen gegen die Hitze gilt, wie auch in allen anderen Bereichen, das TOP-Prinzip. Das heißt, es ist bei den Maßnahmen, die gesetzt werden, eine bestimmte Hierarchie zu beachten, die eingehalten werden muss. Technische Maßnahmen müssen immer vor organisatorischen und diese wiederum vor persönlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Welche Maßnahmen dies im Falle von sommerlicher Hitze sind, zeigt die Grafik „10 Tipps zum Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz“.