Gesunde Arbeit

GBH-Muchitsch verärgert: Nur jede:r 4. Bauarbeiter:in bekommt Hitzefrei

Die nächste Hitzewelle kommt garantiert. Seit Bestehen der Hitzeregelung appelliert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) an die Baustellenverantwortlichen, die Gefahren von Hitze und Sonne ernst zu nehmen und die Hitzeregelung anzuwenden. Leider nicht mit dem gewünschten Erfolg.
„Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können“, sagt Muchitsch.
Baustelle Hitzefrei „Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können“, sagt Muchitsch.

Nur jeder 4. Bauarbeiter bekommt Hitzefrei Die Hitzeregelung der Bausozialpartner gibt es seit 2013. 2019 wurden die Grenzwerte von 35 auf 32,5 Grad Celsius reduziert. 2019 war auch ein Rekordjahr. Es wurde an 25 Tagen für 39.122 Beschäftigte aus 1.508 Betrieben Hitzefrei gewährt. 2020 bekamen an 13 Tagen 3.232 Beschäftigte aus 447 Betrieben Hitzefrei. 2021 war an 17 Tagen für 13.962 Beschäftigte auf 646 Baustellen Hitzefrei. 2022 war mit 24 Tagen das zweitstärkste Jahr: Für 38.842 Beschäftigte aus 1.351 Betrieben gab es Hitzefrei. Die Zahlen für 2023 liegen ab Oktober vor. Damit bekommt nur jede:r 4. Bauarbeiter:in Hitzefrei.

GBH fordert: Hitzefrei gesetzlich regeln Das ist ein klares Zeichen für die GBH, dass Hitzefrei von zu wenig Firmen gewährt wird. „Um die Gesundheit aller Beschäftigten in Österreich zu schützen, ist eine gesetzliche Regelung für alle Arbeiten unter enormen Hitzebelastungen aufgrund der Klimakrise ab 30 Grad Celsius dringend notwendig”, fordert Muchitsch.

Die Folgen von Arbeiten in der prallen Sonne sind nicht nur schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe werden angegriffen. Dazu kommt noch eine deutlich steigende Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.

„Die Klimakrise bedeutet für Baustellenarbeiter eine enorme Belastung durch steigende Hitzestunden. Gerechtigkeit am Bau heißt, diese Menschen vor gesundheitlichen Folgen zu schützen. Leider gibt es noch immer zu viele schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, welche ihren Beschäftigten auch bei unmenschlichen Bedingungen nicht Hitzefrei gewähren.“

Die Hitzefrei-Regelung am Bau ab 32,5 Grad Celsius im Schatten kann und soll von allen Baufirmen genutzt werden. Das Procedere ist einfach und die Kosten werden den Firmen von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert.


Es geht immer nur um ein paar Stunden pro Tag Die Hitzefrei-Regelung am Bau gilt bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten. Meist ist das erst zu Mittag oder am Nachmittag der Fall. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter:innen bereits bis zu acht Stunden lang hart gearbeitet. Wenn Arbeitgeber:innen oder Auftraggeber:innen danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das menschenverachtend. „Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können“, sagt Muchitsch.

Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung am Bau

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab Mittag bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber bzw. die Arbeigeberin muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vollständig von der BUAK refundiert.
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können Arbeitgeber:innen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022