Gesunde Arbeit

Geschützt in Ausbildung und Beruf

Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen oder unzuträglich schwere körperliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten. Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass das auch eingehalten wird.
JugendvertrauensrätInnen vertreten die besonderen Interessen von jugendlichen ArbeitnehmerInnen.
2 junge Arbeitnehmer werden von Ausbildner instruiert JugendvertrauensrätInnen vertreten die besonderen Interessen von jugendlichen ArbeitnehmerInnen.

„Der Jugendvertrauensrat bleibt!“, freute sich Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), als die letzte Regierung umschwenkte und entgegen ihren Plänen den Jugendvertrauensrat doch nicht abschaffte. Das ist gut so, denn der Jugendvertrauensrat ist für die Lehrlinge in den Betrieben ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz. Denn die rund 3.000 JugendvertrauensrätInnen in Österreich haben auch die besonderen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen. Als Minderjährige unterliegen sie besonderen Schutzbestimmungen, die im Betrieb kommuniziert und eingehalten werden müssen.

Für Jugendliche sind zum Beispiel Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen, schwere körperliche Arbeiten, die mit einer unzuträglichen Beanspruchung des Organismus verbunden sind, das Führen von Bauaufzügen, die Bedienung von Bolzensetzgeräten oder Arbeiten in Räumen mit unter –10 Grad Celsius verboten.

Gemeinsam mit dem Betriebsrat sind Jugendvertrauensräte zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung verpflichtet. Aufgaben des Jugendvertrauensrates sind zum Beispiel:

  • Beantragung von Maßnahmen und Beseitigung von Mängeln in Angelegenheiten, die die jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes betreffen.
  • Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher ArbeitnehmerInnen geltenden Vorschriften.
  • Teilnahme eines Mitgliedes an den Unterweisungen über bestehende Unfallgefahren im Betrieb.
  • Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung jugendlicher ArbeitnehmerInnen.
  • Teilnahme eines Mitgliedes an den Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber.

Josef Rehberger, Jugendvertrauensrat in der voestalpine Linz, weiß, was es heißt, Jugendvertrauensrat zu sein. Der gelernte Produktionstechniker ist dort Ansprechpartner für mehr als 460 Lehrlinge und arbeitet, vor allem wenn es um ArbeitnehmerInnenschutz geht, eng mit dem Betriebsrat zusammen. „Es gibt mehrere Sicherheitsvertrauenspersonen im Unternehmen, die auf die KollegInnen, aber auch auf die Abläufe schauen. Wir sind hier sehr genau, damit die ArbeitnehmerInnen vor Unfällen geschützt werden“, so Rehberger. „Als Jugendvertrauensrat helfen wir zum Beispiel auch bei der Beschaffung von persönlichem Gehörschutz sowie Bildschirmbrillen.“

Nicht nur die Sicherheit, auch die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ist essenziell, damit sie möglichst lange und gesund im Arbeitsleben bleiben können. Viele Jugendvertrauensräte haben sich deshalb in ihrem Betrieb für betriebliche Sportangebote starkgemacht. „Auch in der voestalpine sind wir ‚Sicher & Gesund‘. Der Jugendvertrauensrat organisiert einmal jährlich einen Lehrlingssporttag, wo sich die Lehrlinge sportlich betätigen können.“

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