Schwangere, Ältere und Personen mit Vorerkrankungen schützen
„Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben ist jetzt besonders wichtig. Insbesondere wollen wir werdende Mütter, Ältere sowie Personen mit Vorerkrankungen schützen. Daher empfehlen wir, diese Risikogruppen aus den Bereichen mit engem Kundenkontakt abzuziehen und anderweitig im Betrieb einzusetzen. Dort wo es möglich und sinnvoll ist, sollte Telearbeit vereinbart werden. In jedem Fall sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden“, sagt Bundesministerin Christine Aschbacher. Gesundheitsminister Rudolf Anschober betont: „Wir haben per Verordnung festgelegt, dass in allen öffentlichen Bereichen ein Meter Abstand eingehalten werden muss, auch am Arbeitsplatz. Das ist der beste Schutz für den Zusammenhalt, auch bei der Arbeit.“
Bei Schwangeren gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist. Dennoch sollten werdende Mütter zur Sicherheit nicht in Bereichen mit engem Kundenkontakt, sondern stattdessen anderweitig im Betrieb eingesetzt werden. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so müssen unbedingt die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, wie eine gute Händehygiene, das Einhalten eines Mindestabstandes von ein bis zwei Metern und keine Berührungen des eigenen Gesichtes.
„Ich unterstütze diese Empfehlung von Arbeitsministerin Christine Aschbacher zu 100 Prozent. Es muss alles getan werden, um gefährdete Frauen bestmöglich zu schützen. Es geht nun darum, dass wir unsere sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren, das gilt auch für den Arbeitsplatz“, so Frauenministerin Susanne Raab.
Gleiches gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immunsupprimiert sind, Vorerkrankungen haben wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Menschen mit Krebserkrankungen, etc. und Personen, die älter als 65 Jahre sind. „Auch diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind - wenn es personell möglich ist - in weniger exponierten Bereichen einzusetzen. Jedenfalls sollte das Gespräch mit dem jeweiligen Arbeitgeber gesucht werden, um individuelle Lösungen für die Praxis zu finden“, so die Bitte der Arbeitsministerin.
In diesem Zusammenhang informiert das Bundesministerium auch darüber, dass es zu keiner Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes kommt, wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist. „Die regelmäßigen Untersuchungen sind wichtig. Jetzt muss man abwägen, ob die Untersuchung notwendig ist oder ob es besser ist, zuhause zu bleiben. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf und besprechen Sie Ihre individuelle Situation. Und seien Sie beruhigt: Sollte derzeit ein vorgesehener Termin versäumt werden, hat das keine Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld“, so Aschbacher. Wenn die besonderen Umstände wegfallen und die Frist für eine bestimmte Untersuchung noch nicht verstrichen ist, muss diese rechtzeitig innerhalb der Frist nachgeholt werden.
Informationen betreffend „Schutzhinweise für Betriebe und Beschäftigte - mit Schwerpunkt auf Schwangere und (ältere) Personen mit Vorerkrankungen“ finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektorate.