Gesunde Arbeit

Liste der Berufskrankheiten endlich aus der Steinzeit holen

In Österreich wurden im Jahr 2019 exakt 1.198 Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt, 81 davon für das Bundesland Salzburg. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Um Klarheit über die tatsächlichen Dimensionen zu schaffen, muss die angekündigte Modernisierung der Liste der Berufskrankheiten endlich umgesetzt werden.
Aufgrund der sich stark verändernden Berufsbilder ist es höchste Zeit, die Berufskrankheitenliste an die Gefährdungen der Arbeitswelt von heute anzupassen.
Stethoskop und Klemmbrett Aufgrund der sich stark verändernden Berufsbilder ist es höchste Zeit, die Berufskrankheitenliste an die Gefährdungen der Arbeitswelt von heute anzupassen.

81 anerkannte Berufskrankheiten im Bundesland Salzburg im Jahr 2019: Dieser sehr geringen Fallzahl steht ein enormes Ausmaß arbeitsbedingter Erkrankungen gegenüber, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind. So berichtet das WIFO in einer im November 2020 veröffentlichten Studie, dass arbeitsbedingte Erkrankungen in Österreich 9 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Im Vergleich dazu kosten Arbeitsunfälle 1,8 Milliarden Euro. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind also sehr weit verbreitet, allerdings steht den Betroffenen keine finanzielle Ersatzleistung der Versicherung zu.

Derzeit gelten in Österreich ausschließlich im ASVG gelistete Krankheiten als Berufskrankheiten, für diese gibt es aus der Unfallversicherung eine finanzielle Leistung. Darüber hinaus können aufgrund der Generalklausel in § 177 Abs. 2 ASVG Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn diese Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Aufgrund der sich stark verändernden Berufsbilder ist es höchste Zeit, die Berufskrankheitenliste auf die Gefährdungen der Arbeitswelt von heute anzupassen.

Rund um das Thema Berufskrankheit bedarf es nach Ansicht der Arbeiterkammer auf vielen Ebenen einer Modernisierung:

  1. Anerkennung von Berufskrankheiten auf frauendominierte Berufe ausweiten: Die Berufskrankheitenliste muss hinsichtlich der enthaltenen Berufe erneuert werden. Es braucht eine systematischere Datenerhebung für Belastungen in frauendominierten Berufen.
  2. Lebenslange Perspektive von Berufskrankheiten schaffen: Viele Berufskrankheiten werden erst Jahre nach ihrer Entstehung diagnostiziert. Dadurch ist es für Betroffene oft sehr schwer, eine Kausalität herstellen zu können. Deshalb braucht es ein System einer lebenslangen Dokumentation von beruflichen Expositionen.
  3. Ärztliche Kommunikation zu schädlichen Expositionen verbessern: Dazu braucht es eine Sensibilisierung der Hausärzte, die Verdachtsfälle von Berufskrankheit frühzeitig und kontinuierlich dokumentieren. Darüber hinaus muss eine Kommunikation dazu zwischen Hausärzten und der Unfallversicherung verpflichtend sein, sodass präventiv Verbesserungen gesetzt werden können.
  4. Multikausalität bei Berufskrankheiten zulassen: Die Logik des Berufskrankheitenrechts sieht für die Anerkennung als Berufskrankheit eine Monokausalität, rein bezogen auf die Arbeit, vor. Dies gilt aber insbesondere für Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und Krebserkrankungen nicht.
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