Gesunde Arbeit

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Ein anzüglicher Witz, unerwünschte Berührungen, Beurteilungen des Aussehens oder körperliche Übergriffe – für viele Frauen ist dies im Arbeitsumfeld Realität. Was genau ist sexuelle Belästigung (am Arbeitsplatz) und was kann dagegen unternommen werden?
Wenn Sie sich belästigt fühlen, versuchen Sie, ganz klar Nein zu sagen.
Frau signalisiert Stopp mit Arm Wenn Sie sich belästigt fühlen, versuchen Sie, ganz klar Nein zu sagen.

Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen sind von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Sexuelle Belästigung ist ein klarer Gewaltakt und hat für die Betroffenen Auswirkungen – nicht nur auf die psychische/körperliche Gesundheit, sondern sie wirkt sich auch massiv auf die Zufriedenheit am Arbeitsplatz aus. Noch schwieriger ist die Situation, wenn die sexuelle Belästigung von einem Vorgesetzten ausgeht, da die Abhängigkeit und die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, groß sind. Sexuelle Belästigung kann alle treffen, hauptsächlich sind jedoch Frauen betroffen. Sexuelle Belästigung ist verboten und stellt eine Diskriminierung dar.

Wo fängt sexuelle Belästigung an?
Das Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsleben definiert sexuelle Belästigung als „ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt, oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist (…)“. Dazu gehören Äußerungen und Handlungen bezogen auf das Geschlecht, die Geschlechterrolle oder den Familienstand, die für die betroffene Person unerwünscht sind und ein demütigendes, feindseliges Umfeld schaffen.

Was kann ich als Betroffene/r tun?
Wenn Sie sich in einer konkreten Situation befinden und sich belästigt fühlen, versuchen Sie, ganz klar Nein zu sagen. Das Gegenüber muss wissen und verstehen, dass sein/ihr Verhalten nicht okay ist, teilen Sie ihm/ihr das mit, wenn nötig auch schriftlich. Notieren Sie sich das Datum, den Ort, die Uhrzeit und den Vorfall. Wenn möglich, suchen Sie sich ZeugInnen und Verbündete. Wenn das nicht möglich ist oder keine Wirkung zeigt, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat und informieren diesen über die Situation. Die Gespräche mit dem Betriebsrat sind vertraulich und sollten protokolliert werden, damit diese (wenn nötig) vor dem Arbeitsgericht oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft verwendet werden können. Ebenso bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft vertrauliche und kostenlose Hilfe und Beratung an. Das Projekt „Act4Respect“ ist vom Verein sprungbrett gemeinsam mit der AK Wien konzipiert worden und richtet sich speziell an junge Frauen und Berufseinsteigerinnen, die Erfahrungen mit sexueller Belästigung machen. Neben einer Beratung werden auch Sensibilisierungsworkshops für Unternehmen und Schulen angeboten.

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